Ausbau und Elektrifizierung- Bodenseegürtelbahn, Artenschutz und NATURA 2000 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56586
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau und Elektrifizierung- Bodenseegürtelbahn, Artenschutz und NATURA 2000
Ausbau und Elektrifizierung- Bodenseegürtelbahn, Artenschutz und NATURA 2000
Fachbeitrag zum Artenschutz, Kartierungen und NATURA 2000 Maßnahmen
Prüfungen nach § 34 BNatSchG: Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz, Kartierungen und NATURA 2000 Maßnahmen (Optionen), optionale Leistungen
Prüfungen nach § 34 BNatSchG: Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
optionale Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau und Elektrifizierung- Bodenseegürtelbahn, Artenschutz und NATURA 2000
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 57 SektVO aufgehoben /
eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Der AG behält sich vor die
Maßnahme erneut auszuschreiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.