ABS Angermünde Stettin, PFA 2, Umweltmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59434
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Angermünde Stettin, PFA 2, Umweltmaßnahmen
ABS Angermünde Stettin, PFA 2, Umweltmaßnahmen
Strecke Passow - Grenze D/PL
Umsetzung vorgezogener naturschutzfachlicher Maßnahmen wie - Mahddurchgänge auf einer Fläche von ca. 710.000 m², - Aufbauen und vorhalten von Reptilienschutzzäunen ca. 45 km, - Einbau von Fanggeräten für Reptilien ca. 4160 St. und Durchführen von Eimerkontrollen, - Ersatzhabitate für Zauneidechse herstellen ca. 63.000 m², - baubegleitende Kampfmittelsondierung entlang der Leitzauntrassen, Heckenpflanzungen und Zauneidechsenhabitate, - Elektromagnetische Untersuchung durch computergestützte Untersuchung und Auswertung auf Rodungsflächen der Habitate ca. 39.000 m², - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS Angermünde Stettin, PFA 2, Umweltmaßnahmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in der Auftragsbekanntmachung Punkt VI.3) fixierte Klausel, zur Aufhebung
des Vergabeverfahrens bei nicht Vorliegens des Planfeststellungsbeschlusses, kommt zur Anwendung.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt nicht vor und damit ist das Vergabeverfahren vom Auftraggeber aufgehoben.
Es ist beabsichtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erneut am Markt zu platzieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.