Beschaffung von 40 Stück Kleinbussen Verbrennungsmotor Referenznummer der Bekanntmachung: HEAGM-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Adresse des Beschafferprofils: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 40 Stück Kleinbussen Verbrennungsmotor
Beschaffung von Kleinbussen mit bis zu neun (9) Sitzplätzen, inklusive Fahrersitz, einschließlich Fahrzeugservice
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist als Schulträger für den Transport von Schulkindern mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen verantwortlich. Zu diesem Zweck beabsichtigt die HEAG mobilo 40 Kleinbusse sowie eine Option von bis zu 15 weiteren Kleinbussen zu vergeben um diese als Beistellleistungen dem ausgewählten Betreiber zur Verfügung zu stellen. Auftragsbestandteil ist ferner ein vierjähriger Servicevertrag je Fahrzeug der neben der Wartung anhand der Herstellervorgaben auch die Erneuerung bzw. Instandsetzung von der Wartung nicht erfassten Verschleißteilen (ausgenommen Reifen) umfasst. Die Leistungsaufnahme ist für Anfang November 2023 geplant und kann auch nicht verschoben werden, daher ist eine vorherige, rechtzeitige Fahrzeuglieferung unabdingbar.
15 Fahrzeuge (maximale Anzahl Option) * 48 Monate* Servicepreis je Fahrzeug und Vertragsmonat
Der AG hat das Recht die Option spätestens bis zum 31.08.2023 gegenüber dem AN durch schriftliche Erklärung auszuüben.
Spätester Liefertermin für die Optionsfahrzeuge ist der 31.12.2023
Für die Lieferung der Fahrzeuge gelten folgende Vertragsfristen:
01. August 2023: 20 (zwanzig) Fahrzeuge
01. September 2023: 20 (zwanzig) Fahrzeuge
Für die Optionsfahrzeug gilt eine Lieferfrist von 4 Monaten nach Eingang der Optionsausübungserklärung beim AN, spätestens 31.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung wird anhand folgender in der Bekanntmachung geforderter Erklärungen und Nach-weise durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars A03 (Bietererklärungen) mit dem Angebot geprüft:
•Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaub-nis der Berufsausübung nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes des Be-werbers/Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bewerber-/
Bietergemeinschaft
•Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind eingesetzt worden sind
•Nachweis der Typengenehmigung (Certificate of Conformity) auf Grundlage der Richtlinie 2007/46 /EG bzw. VO (EU) 2018/858 in Kopie
•Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -Dienststellen, die nach der Normenserie EN 4500 ff. zertifiziert sind, mit denen bestätigt wird, dass die nachgefragten Leistungen den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 ent-sprechen. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkredi-tierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemes-senen Frist einholen, so muss der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwer-tige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssiche-rungsnormen entsprechen.
•Eigenerklärung Art 5k VO (EU) Nr. 833/2014 zu Russlandbezug
•Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen, d. h. ausschließlich für Leistungen, die in ihrer Art den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen, für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
•Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer der Auftragsausführung der Besitz einer ausreichenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung zugesichert wird
•Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind eingesetzt worden sind
•Nachweis der Typengenehmigung (Certificate of Conformity) auf Grundlage der Richtlinie 2007/46 /EG bzw. VO (EU) 2018/858 in Kopie
•Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -Dienststellen, die nach der Normenserie EN 4500 ff. zertifiziert sind, mit denen bestätigt wird, dass die nachgefragten Leistungen den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 entsprechen. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG - Wichtiger Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich, wegen noch ausstehender Gremienbeschlüsse,
ausdrücklich die (auch teilweise) Aufhebung des Vergabeverfahrens bis zum
Ablauf der Bindefrist vor!
Desweiteren die Vorlage einer Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gefordert:
Der Bewerber/Bieter und jedes Mitglied der Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt, dass
-keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig wegen einer in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftat verurteilt wurde
-gegen sein Unternehmen in den letzten fünf Jahren keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftat rechtskräftig festgesetzt worden ist
-er in den letzten fünf Jahren seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
-er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
-er nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat
-sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
-er in den letzten drei Jahren keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs be-zwecken oder bewirken
-er aufgrund seiner Teilnahme keinen Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sieht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
-er in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens nicht einbezogen war oder keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war
-er in den letzten drei Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
-er oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, in Bezug auf die zuvor und nachfolgend genannten Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und er in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
-er oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
-er oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte
-er nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
-er oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz in den letzten drei Jahren mit keiner Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist oder dass eine oder mehrere der oben aufgeführten Aussagen nicht zutreffen und diesbezüglich eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachweislich durchgeführt wurde. Im Übrigen treffen alle weiteren oben aufgeführten Aussagen zu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Es wird auf § 160 ff GWB verwiesen. So ist insbesondere nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu erheben sind.