Jugendhilfe in Förderschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2023-00001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jugendhilfe in Förderschulen
Umsetzung von Jugendhilfeangeboten (Schulsozialarbeit nach §13a SGB VIII) an mehreren Frankfurter Förderschulen.
Schulen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Jugendhilfe an Förderschulen in Frankfurt am Main nach den gültigen Rahmenstandards und Leitlinien der Stadt Frankfurt am Main im Umfang von 4,25 Fachkraftstellen (Vollzeitäquivalente) Sozialarbeit / Sozialpädagogik zzgl. 0,5 Stellen Koordination.
Der Auftrag kann bei erfolgreicher Umsetzung einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Nicht der Preis sondern die veröffentlichten Wertungskriterien werden bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sowie dem dieser Ausschreibung beigefügten Fachkräftegebot des Jugendhilfeausschusses der Stadt Frankfurt am Main (Anlage 10) kann die Tätigkeit nur von staatlich anerkannten Sozialpädagog*innen / Sozialarbeiter*innen oder Menschen mit vergleichbarer Ausbildung geleistet werden. Näheres dazu in den Ausschreibungsunterlagen.
- Vorlage eines Kosten und Finanzierungsplans gem. der Anlage 4 inklusive der unterschriebenen Allg. Bewirtschaftungsgrundsätzen (Anlage 3)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.500.000 € für Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert per anno), 100.000 € für Vermögensschäden, 20.000 € für Schlüsselverlust und 10.000 € für Obhutsschäden. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch die Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Nachweis der Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe gem. 75 SGB VIII.
Nachweis geeigneter Referenzprojekte zur Kooperationserfahrung mit Schule.
Vorlage eines trägereigenen Kinderschutzkonzeptes.
Nennung eines Datenschutzbeauftragten.
- Der Bieter erklärt sich mit den Vertragsbedingungen (Anlage 8) sowie den Allg. Bewirtschaftungsgrundsätzen (Anlage 4) einverstanden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Vorlage bei der Präsentation im Fachausschuss ist ein Kurzkonzept des Angebotes einzureichen.
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).