2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
205 - Die KIB-Planung im Bereich der VHM-U9 bis zu E0 muss fortgeschrieben werden, da sich infolge der Integration einer Querpassage in die EP des NEG in Ebene E-1 Änderungen in der Geometrie und in der Lastführung ergeben.
Es sind zusätzliche Schnittstellenabstimmungen mit dem Projekt NEG sowie Abstimmungen zum Bauablauf im Bereich Querbahnsteig erforderlich, sowie die Koordination und Umsetzung der Optimierung „“Querpassage“ in der Planung.
Ausgenommen sind jedwede Anpassung von PH 20-0, 20-1, 20-2 (keine Anpassung der Planungshefte), jedoch sind folgende Punkte als ergänzende Unterlagen zuerstellen:
- VHM U9 EP Rohbau Light: Überplanung Flügelbereiche mit Übergängen zu U4/U5 und 1.SBSS, sowohl TWPL, als auch Modell, Planunterlagen und Erläuterungsbericht
- EP WE und ZA (PH20-0) Rohbauplanung: Integration der Treppenanlagen, Anbindung an die neue Situation Querbahnsteigtunnel (Fahrtreppen E-3 zu E0 verkürzt auf E-3 zu E-1)
Anpassung Planunterlagen PH20-0: Darstellung HEG-Planung in E-1, E-Z und E0 in Form von Übersichtsplänen
- EP ZHM PH20-2: Update U9, ZHM bztl. Zugang über ZA, Entfluchtungspläne, Abbruch MAN-Dach Hifsgerüstpläne
-Durchführungsvereinbarung DB-SWM, Anlage 2 und 5: Anpassung
205 - Die Umplanungen erfordern detaillierte Kentnisse der Planung der Untergeschosse am Hauptbahnhof und können darum nur durch die Planer erfolgen, welche diese bereits durchgeführt haben.
Durch die Einarbeitung eines anderen AN würde es zu einer Terminverzögerung kommen, wodurch das bisherige Planen für Abstimmungen mit Projektbeteiligten ggfs. nicht mehr zum Tragen kommen würde. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zusätzlich ist auch mit einer Doppelarbeit und einer höherer Fehlerquote auf Grund des fehlenden Vorwissens auszugehen