ABS 46/2 BA VE_05 Streckenlos Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54442
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 BA VE_05 Streckenlos
Voerde und Dinslaken
Los 1 Bahnkörper, Oberbau: Neubau drittes Gleis auf ca. 11 km Länge; Neubau Weichen ca. 31 Stück, Schallschutz ca. 21km; Neubau Kabelkanal: ca. 22km; Betontröge (Erschütterungsschutz) ca. 2.550m; Torsionsbalken ca. 3 Stück; Kleintierdurchlass ca. 1 Stück; Stützbauwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Bahnkörper, Oberbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Voerde und Dinslaken
Los 1 Bahnkörper, Oberbau: Neubau drittes Gleis auf ca. 11 km Länge; Neubau Weichen ca. 31 Stück, Schallschutz ca. 21km; Neubau Kabelkanal: ca. 22km; Betontröge (Erschütterungsschutz) ca. 2.550m; Torsionsbalken ca. 3 Stück; Kleintierdurchlass ca. 1 Stück; Stützbauwerke
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Entwässerungsrohre Stützwände
(Los 1 MKA 03_02)
Im Hauptvertrag ist die Herstellung und Ausführungsplanung der Stützwände enthalten.
In Abstimmungen mit dem Prüfsachverständigen Geotechnik wurde festgestellt, dass die Stützwand mit Entwässerungsrohren ausgestattet werden muss, damit kein Wasserdruck im Stützwandbereich entsteht und in der Statik angesetzt werden muss.
Somit ist die Planung und Herstellung der Entwässerungsrohre zur erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich.
Die Planung der Entwässerungsrohre ist ein Teil der Ausführungsplanung der Stützwand und kann nicht als einzelner PLanungsbestandteil herausgelöst und durch einen Zweiten geplant werden.
Auch die Ausführung der Entwässerungsrohre hängt direkt mit den Schal- und Betonarbeiten der Stützwände zusammen, die Teil des Hauptvertrags sind. Es ist technisch nicht möglich, dass ein Dritter die Entwässerungsrohre während der Arbeiten des AN einbaut. Die Schnittstelle wäre nicht ausführbar.