ABS 46/2 BA VE_05 Streckenlos Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54442
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 BA VE_05 Streckenlos
Voerde und Dinslaken
Los 1 Bahnkörper, Oberbau: Neubau drittes Gleis auf ca. 11 km Länge; Neubau Weichen ca. 31 Stück, Schallschutz ca. 21km; Neubau Kabelkanal: ca. 22km; Betontröge (Erschütterungsschutz) ca. 2.550m; Torsionsbalken ca. 3 Stück; Kleintierdurchlass ca. 1 Stück; Stützbauwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Bahnkörper, Oberbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Voerde und Dinslaken
Los 1 Bahnkörper, Oberbau: Neubau drittes Gleis auf ca. 11 km Länge; Neubau Weichen ca. 31 Stück, Schallschutz ca. 21km; Neubau Kabelkanal: ca. 22km; Betontröge (Erschütterungsschutz) ca. 2.550m; Torsionsbalken ca. 3 Stück; Kleintierdurchlass ca. 1 Stück; Stützbauwerke
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Neubau Garage
(Los 1 MKA 04_03)
IIm Hauptvertrag ist der Rückbau der Garage und die Herstellung der Baufeldfreiheit enthalten.
Im vorliegenden Fall muss eine Garage abgerissen werden. Aus vertraglichen Gründen im Vertragsverhältnis DB-Eigentümer wird die Garage nicht durch die DB entschädigt, sondern neugebaut. Diese Erkenntnis lag jedoch erst nach VErtragsabschluss mit den AN vor. Damit die Garage abgerissen werden kann, muss vorher der Neubau der Garage geklärt sein. Da der Abbruch der Garage für die Herstellung der Stützwand Hedwigstraße zwingend erforderlich ist, ist auch der Neubau und somit die zusätzliche Leistung für die Erfüllung des Hautvertrags zwingend notwendig.
Durch die im Hauptvertrag enthaltenen Leistungen ist der AN bereits mit dem Abbruch der Garage beauftragt. Zudem ist der AN mit der Wiederherstellung der BE-Flächen beauftragt wozu einige Aufbauarbeiten, wie die HErstellung von Zäunen und auch der Vegetation gehört.