Linienbündel "LLW B49" Referenznummer der Bekanntmachung: 4657
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vldw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "LLW B49"
Landkreis Limburg-Weilburg
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg auf den Linien LM-15, LM-16, LM-41, LM-45, LM-46, LM-64 sowie LM-65.
Zu den Mindestanforderungen vgl. Ziffer VI.1).
Es ist beabsichtigt, die Leistungen in einem Verfahren mit 1 Los zu beschaffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
- Mit der VLDW ist eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. In deren Entwurf sind die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards i.S.d. § 8a Abs. 2 S.3 PBefG angegeben. Der Entwurf kann hier eingesehen werden:
http://ausschreibung.igdb.de/LLW-B49_Qualitaetssicherungsvereinbarung_mit_Anlagen.zip
- Es gilt der Tarif der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV-Tarif)
- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des RMV zu beteiligen.