Juris Länderverwaltung Basis als Landeslizenz Referenznummer der Bekanntmachung: 1679-2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Juris Länderverwaltung Basis als Landeslizenz
Die Beschäftigten in der Landesverwaltung, Staatskanzlei und dem Landtag
benötigen für die Verrichtung ihrer Dienstgeschäfte/Erledigung ihrer
gesetzlichen Aufgaben permanenten Zugriff auf eine umfangreiche Rechtsprechungsdatenbank sowie auf aktuelle und historische Fassungen von Bundes- und Landesgesetzen.
Für die Landesverwaltung kommt es bei der Recherche in einem Rechtsinformationssystem auf eine bestimmte dokumentarische Aufbereitung an, die von den Dokumentationsstellen der obersten Bundesgerichte selbst vorgenommen wurde, da nur hier Orientierungssätze, Aktivzitierung, Sachgebietsnummern, bestimmte Zitierweise der Normen und Verschlagwortung vorhanden sind. Diese besonders aufbereitete Datenbank ist aufgrund eines vom Bund ausschließlich eingeräumten Rechts nur durch die Juris GmbH leistbar.
Diese bietet die Rechtsprechungsdatenbank nicht isoliert, sondern ausschließlich als Gesamtpaket „Basis" oder „Premium" an, wobei hier auf die Minimallösung „Basis" zurückgegriffen wird.
Es handelt sich um die Beschaffung eines Online-Rechtsinformationssystems mit umfassender, dokumentarisch und datenbanktechnisch aufbereiteter Rechtsprechungsdatenbank sowie mit Sekundärliteratur.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftragnehmer verfügt über Alleinstellungsmerkmale, die dazu führen, dass der Bedarf der Landesverwaltung an einem Online-Rechtsinformationssystem ausschließlich durch die Beschaffung des Zugriffs auf die jurs-Datenbank im Gesamtpaket erfüllt werden kann:
— nur über die juris-Datenbank bekommt die Landesverwaltung Zugriff auf die durch die Dokumentationsstellen der Bundesgerichte selbst bearbeiteten Entscheidungen der obersten Bundesgerichte,
— die juris-Datenbank stellt die umfangreichste, einheitlich recherchierbare Rechtsprechungsdatenbank zum deutschen Recht dar.
Die Landesverwaltung muss auf diese offiziellen Bearbeitungen der Leitentscheidungen der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts Zugriff haben. Nur so sind die Mitarbeiter der
Landesverwaltung auf demselben Stand wie die Mitarbeiter der Justiz, die einheitlich mit diesen Entscheidungen arbeiten. Die Landesverwaltung hat auch an dieser einheitlichen umfassenden Verfügbarkeit möglichst vieler Entscheidungen der deutschen Rechtsprechung einen Bedarf, der derzeit durch die juris-Datenbank am weitgehendsten gedeckt wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Juris Länderverwaltung Basis" als Landeslizenz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)