Anti-Claim-Management Streckenabschnitt 9 Basel-Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39183
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anti-Claim-Management Streckenabschnitt 9 Basel-Karlsruhe
Freiburg im Breisgau
Aktives, baubegleitendes Nachtragsmanagement für Bauleistungen im Streckenabschnitt 9 der ABS/NBS Karlsruhe-Basel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anti-Claim-Management Streckenabschnitt 9 Basel-Karlsruhe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg im Breisgau
Aktives, baubegleitendes Nachtragsmanagement für Bauleistungen im Streckenabschnitt 9 der ABS/NBS Karlsruhe-Basel.
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
LÄA 01 - Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination in der Schweiz kann nur durch diese zusätzliche Leistung gewährleistet werden.
Der ursprüngliche Vertag beinhaltet die Unterstützung der Nachtragsbearbeitung. Zusätzlich werden hier unterstützende Maßnahmen bei der Abwicklung der Mehrkostenanzeigen/Vertragsabweichungen notwendig. Eine zusätzliche Ausschreibung der Leistung des Vertrags ist nicht zielführend, da der AN bereits in die internen Abläufe und die benötigten IT-Systeme eingewiesen/eingebunden ist. Zusätzlich ist der AN bereits mit dem Projekt vertraut. Insgesamt ist eine Erweiterung des Leistungsbildes günstiger, als einen weiteren AN zu beauftragen.