VP07a: Fahrweg und Bahnsteiganlagen (oberirdischer Streckenabschnitt) Referenznummer der Bekanntmachung: SBEV-2022-0006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
VP07a: Fahrweg und Bahnsteiganlagen (oberirdischer Streckenabschnitt)
VP07a: Fahrweg und Bahnsteiganlagen (oberirdischer Streckenabschnitt)
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel
Folgende Leistungen werden im Rahmen des Neubaus der Stadtbahn Europaviertel vergeben: Fahrweg, Weichen, oberirdische Stationen, Mastgründung und Erschließung.
Folgende Hauptleistungen sind vorgesehen:
ca. 1.000 m Fahrweg (unterirdische Strecke) im Bestandstunnel (BxH ~ 8 x 6 m), davon
- ca. 800 m Feste Fahrbahn mit elastischer Schienenlagerung
- ca. 200 m Masse-Feder-System
und ca. 2.200 m Fahrweg (oberirdische Strecke), davon
- ca. 400 m Betonlängsbalken, Knotenpunktsüberfahrten
- ca. 1.800 m Betonlängsbalken, hochliegendes Rasengleis
4 Weichen, unterirdisch
3 Weichen, oberirdisch
ca. 12.000 m³ Bodenaushub/Entsorgung einschließlich Kampfmittelerkundung und insitu-Deklaration
ca. 12.000 m² Rasengleis inkl. Pflege
Oberflächenarbeiten mit
- ca. 3.500 m² Asphaltarbeiten
- ca. 1.500 m² Pflasterarbeiten
- ca. 3.000 m Bordsteinen (Granit)
- ca. 2.800 m² Grünflächen inkl. Pflege
- ca. 10 Stk. Bäumen inkl. Pflege
- ca. 40 Stk. Großbaumverpflanzung
Trassentiefbau mit
- ca. 35.000 m Kabelschutzrohren
- ca. 100 Stk. Schächten / Sonderschächten
- ca. 10 Stk. LSA-Masten
Kanalarbeiten mit
- ca. 400 m Kanal (PE, PP, STZ)
- ca.10 Stk. Schächten
3 Stk. oberirdische Stationen mit insgesamt
- ca. 200 m Bahnsteigkante
- ca. 200 m Winkelelemente
- ca. 1.500 m Kabelschutzrohre, 25 Stk. Schächte
- ca. 600 m Kanal/Anschlussleitungen
- ca. 200 m Kastenrinnen
- ca. 700 m² Pflasterarbeiten
ca. 50 Stk. Rohrfundamente für Fahrleitungsanlage
Verkehrssicherung, STVO
ca. 1.000 m Fahrweg (unterirdische Strecke) im Bestandstunnel (BxH ~ 8 x 6 m), davon
- ca. 800 m Feste Fahrbahn mit elastischer Schienenlagerung
- ca. 200 m Masse-Feder-System
und ca. 2.200 m Fahrweg (oberirdische Strecke), davon
- ca. 400 m Betonlängsbalken, Knotenpunktsüberfahrten
- ca. 1.800 m Betonlängsbalken, hochliegendes Rasengleis
4 Weichen, unterirdisch
3 Weichen, oberirdisch
ca. 12.000 m³ Bodenaushub/Entsorgung einschließlich Kampfmittelerkundung und insitu-Deklaration
ca. 12.000 m² Rasengleis inkl. Pflege
Oberflächenarbeiten mit
- ca. 3.500 m² Asphaltarbeiten
- ca. 1.500 m² Pflasterarbeiten
- ca. 3.000 m Bordsteinen (Granit)
- ca. 2.800 m² Grünflächen inkl. Pflege
- ca. 10 Stk. Bäumen inkl. Pflege
- ca. 40 Stk. Großbaumverpflanzung
Trassentiefbau mit
- ca. 35.000 m Kabelschutzrohren
- ca. 100 Stk. Schächten / Sonderschächten
- ca. 10 Stk. LSA-Masten
Kanalarbeiten mit
- ca. 400 m Kanal (PE, PP, STZ)
- ca.10 Stk. Schächten
3 Stk. oberirdische Stationen mit insgesamt
- ca. 200 m Bahnsteigkante
- ca. 200 m Winkelelemente
- ca. 1.500 m Kabelschutzrohre, 25 Stk. Schächte
- ca. 600 m Kanal/Anschlussleitungen
- ca. 200 m Kastenrinnen
- ca. 700 m² Pflasterarbeiten
ca. 50 Stk. Rohrfundamente für Fahrleitungsanlage
Verkehrssicherung, STVO
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung
nachzuweisen:
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister.
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 und 4 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§150 GewO).
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit Angaben der Lohnsumme), sofern eine solche Mitgliedschaft besteht.
d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 Mio. EUR pauschal für Personen und Sachschäden 2-fach maximiert p.a. und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögenschäden 1-fach max. p.a. durch den Bieter. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers eingereicht werden, in dem dieser die Eindeckung zu den vorgenannten Mindestdeckungssummen im Auftragsfalle zusichert. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Zur Bemessung der Mindestumsätze nach lit. a) werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert.
a) Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen
nachzuweisen:
- Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über die Bauausführung von Gleisanlagen in
Tunnelbauwerken mit einer Auftragssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR, die zwischen 2013 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden, wobei bei einem dieser Referenzprojekte eine Feste Fahrbahn ausgeführt werden muss. Eine Eignungsleihe ist für diesen Nachweis ausgeschlossen.
- Nachweis von mindestens vier Referenzprojekten über die Bauausführung von Gleisanlagen mit Fester Fahrbahn mit einer Auftragssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR, die zwischen 2013 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden. Eine Eignungsleihe ist für diesen Nachweis ausgeschlossen.
- Nachweis von mindestens fünf Referenzprojekten über die Bauausführung von
innerstädtischen Gleisanlagen mit Knotenpunktsquerungen mit einer Auftragssumme von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR und einer Fertigstellung zwischen zwischen 2013 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden.
- Nachweis von mindestens fünf Referenzprojekten über die Bauausführung von Grünflächen im
innerstädtischen Bereich mit einer Auftragssumme von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR und einer Fertigstellung zwischen zwischen 2018 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden.
- Nachweis von mindestens fünf Referenzprojekten mit der Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen im innerstädtischen Bereich von Großstädten mit einer Auftragssumme von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR und mit einer Fertigstellung zwischen zwischen 2018 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe fertiggestellt wurden.
Für alle unter a) genannten Referenzen sind folgende Angaben erforderlich:
- die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts)
- der Auftraggeber/Kunde (soweit durch den Kunden gestattet, sonst Branche/Art des AG anzugeben)
- der Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden (soweit durch den Kunden gestattet)
- der Ausführungszeitraum,
- der Ort der Ausführung,
- die Auftragssumme netto in EUR
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
b) Eignungsbescheinigung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen in Betriebsgleisen nach DB AG RiLi 826.1020 Klasse 2 oder gleichwertig.
c) Eignungsbescheinigung für die Bauleitung zur Durchführung des Spannungsausgleiches (SpA) bei der Herstellung lückenloser Gleisen und Weichen nach DB AG RiLi 826.1030 oder gleichwertig.
d) Nachweis eines Gütezeichens des Güteschutz Kanalbau e.V. über die Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen gemäß RAL-GZ 961 oder gleichwertig.
e) Nachweis eines Gütezeichens des Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e.V. über die Erfüllung der
Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen gemäß RAL-GZ 962/1 (Leitungstiefbau) oder gleichwertig.
f) Nachweis eines Gütezeichens des Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e.V. über die Erfüllung der
Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen gemäß RAL-GZ 962/2 (Kabelleitungstiefbau) oder
gleichwertig.
g) Nachweis einer Zertifizierung des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) für den
Rohleitungsbau gem. DVGW-Arbeitsblatt GW 301 oder gleichwertig.
h) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften.
i) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens allgemein sowie im Hinblick auf die
Ausstattung/Geräte, über die das Unternehmen zur Ausführung des Auftrags verfügt.
j) Angabe über etablierte Qualitätssicherungsprozesse (z. B. DIN-ISO-9001-Zertifizierung oder vergleichbar).
Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Gem. Ausschreibungsunterlagen
Gem. Ausschreibungsunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt (Link s. Ziffer I.3). Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu
verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 14.04.2023 (10:00 Uhr) eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B.
Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot
(Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. Eine technischen oder beruflichen Eignungsleihe ist zulässig, wenn diese bei dem jeweiligen Eignungskriterium in dieser Bekanntmachung nicht ausgeschlossen wurde.
i) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
j) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
-Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
-Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
k) Der Bieter muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einreichen.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen (s. Dokument 2400-1, 2400-2, 2400-3, 2400-4, 2400-5) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
n) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
o) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]