Bf. Köthen, AS 24 - Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63458
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Köthen, AS 24 - Bauleistungen
Bf. Köthen, AS 24 - Bauleistungen
Köthen
Gleiserneuerung Gl. 5/25/35 und 6/26,
LST-Zusammenhangsleistung
(Signalgründungen, Kabeltiefbauleistungen inkl. Gleisquerungen, Kabelverteiler, Kabellieferung und -verlegung),
Randwegkonstruktion,
Austausch Kunststoffkabelkanäle gegen erdverlegte Betonkabelkanäle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf. Köthen, AS 24 - Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadthagen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 31655
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.