BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49778
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
In der Betriebsstelle Welschen-Ennest muss ein Auszugsgleis (750m) im Bahnhofsbereich für die Aufgabenstellung aus der BAst
errichtet werden. Hierbei liegt der BÜ 84,6 im Bereich dieses zukünftigen Auszugsgleises. Bei zukünftigen Verkehren der
Güterzüge werden die Schließzeiten dieses Bahnüberganges verlängert und einen notwendigen Verkehrsabfluss im
Straßenverkehr behindern. Durch die mögliche Auflassung des Bahnüberganges, Strecke 2800, km 84,6, in Welschen Ennest
wird die Ortsverbindung sowie die Linie der B 517 für den Straßenverkehr sowie für die Bürger des Ortes unterbrochen. Hierzu
müssen Planungsvarianten gefunden werden um eine Stadtteilverbindung sowie für den Durchgangsverkehr wieder herzustellen.
Eine Untersuchung der Machbarkeit verschiedenen Trassenfindungen ist nicht Bestandteil des HV.
(MKA 07_04)
Seitens der Planungsfirma werden in diesem Bereich bereits Planungen aller Gewerke durchgeführt. Eine zusätzliches
Ingenieurbüro würde zu einem erheblichen Koordinationsaufwand führen. Synergieeffekte durch einheitliche
Leistungsdurchführungen und Leistungsbetreuung würden verloren gehen.
Die Ausführung durch einen anderen AN würde zu Schnittstellenproblemen und zeitlichen Verzögerungen führen. Diese würden
sich wiederum auf die Terminschiene der Planung auswirken.