A.0435.120515_Objektplanung_WB Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2022-1491
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0435.120515_Objektplanung_WB
AUFGABE
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und das Studentenwerk Gießen planen am Campusbereich Philosophikum auf dem Campus Kultur- und Geisteswissenschaften die Errichtung einer neuen Zentralmensa. Der Neubau ist Teil des Hochschul-Bauinvestitionsprogramms HEUREKA (Hochschul Entwicklungs- und Umbauprogramm: RundErneuerung, Konzentration und Ausbau von Forschung und Lehre in Hessen) des Landes Hessen. Das Gebäude soll eine Größe von 4.161 qm NUF (1-6) umfassen. Die neue Mensa wird auf der Grundlage des für den Campus formulierten Masterplanes zentral am neuen Campusplatz sowie an einem die beiden Campusbereiche Philosophikum I und Philosophikum II verbindenden Parkband ("Wiese mit Bäumen") gelegen sein. Sie liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu weiteren hochfrequentierten Hochschulnutzungen, wie dem in Planung befindlichen Seminargebäude 1 und dem bereits im Bau befindlichen Neubau der Zentralbibliothek (1. BA) liegen. Mit dem Campusplatz, dem zentralen Parkband und den drei arrondierenden Gebäuden erfolgt die Integration der bisher getrennten Campusbereiche Philosophikum I und II zu einem zusammengehörigen und integrierten Campusareal.
Der Universitätsstandort Philosophikum soll zu einem belebten Universitätsquartier mit eigenem Charakter werden, der durch urbane wie landschaftliche Qualitäten gleichermaßen geprägt ist - Studentisches Arbeiten in Arbeitsräumen, eine Bibliothek mit Cafeteria am Campusplatz und langen Öffnungszeiten, Abendveranstaltungen für die Öffentlichkeit, Lehre und Forschung mit Gastwissenschaftlern aus aller Welt sollen ebenso wie eine hochwertige Speisenversorgung durch die neue Mensa dazu
beitragen.
Die Gebäude und der dazugehörige Außenraum fungieren als Rahmen und ermöglichen mit ihren zentralen kommunikativen Treffpunkten zukünftig
einen lebendigen und identifikationsstiftenden Ort. Der Neubau der Mensa muss hierbei insbesondere funktional aber gleichermaßen gestalterisch überzeugen und sollte sich über die Architekturqualität klar identifizierbar zeigen.
Die unterschiedlichen funktionalen Anforderungen an das Gebäude gilt es, harmonisch und flächeneffizient aufeinander abzustimmen.
Die neue Mensa wird als wichtiger Dreh- und Angelpunkt des zusammengeführten Campusbereichs Philosophikum zur flächendeckenden Versorgung von rund 10.000 Studierenden und Bediensteten des Campus Kultur- und Geisteswissenschaften beitragen und innerhalb der dortigen Hochschuleinrichtungen eine zentrale Stellung einnehmen.
Neben der Versorgung mit warmen Mittagessen, kalten Speisen und Getränken fungiert die Mensa auch als Stätte der studentischen Eigenarbeit, Begegnung und der Regeneration. Struktur und Funktionalität des Gebäudes müssen sich dabei an schnelle Durchlaufzeiten zur Essensversorgung orientieren. Zusätzlich übernimmt die neue Mensa, ebenso wie die derzeitige Bestandsmensa, eine unverzichtbare Zentrallager, Produktions- und Auslieferungsfunktion für andere
Speisenversorgungsstandorte. Erforderlich ist dafür u. a. auch eine ergänzende Lagerkapazität in der neuen Mensa. Diese Aufgaben müssen sich in der baulichen Struktur und funktionalen Gliederung der Mensa widerspiegeln.
Die drei Hauptnutzungsbausteine sind der Gastbereich mit der Essensausgabe und rd. 1.100 Innen- und rd. 500 Außensitzplätzen, der Produktionsbereich mit Küchen und Räumen zur Speisenzubereitung sowie die erforderlichen Flächen für die Anlieferung, Lagerung, Zwischenlagerung und Kühlung.
Die Herausforderung der Entwurfsaufgabe artikuliert sich in der architektonischen Ausformulierung im Rahmen der Gestaltungsvorgaben des Masterplans sowie den Eigenheiten des Baufeldes als eines der prägenden Gebäude am neuen Campusplatz des Philosophikum.
Die geschickte Umsetzung des Raumprogramms bei optimaler Funktionalität und angemessener Gestaltung ist die entscheidende Entwurfsaufgabe. Dabei sollte bei der präzisen Umsetzung der funktionalen Anforderungen des Raumprogramms auf eine ökonomische Grundrissgestaltung geachtet werden, die auch langfristig einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Betrieb erlaubt.
Bei der Planung des Gebäudes soll der für die Funktion der Mensa wichtige Anlieferhof in einer dem Gebäude angemessenen Weise Berücksichtigung finden.
Die Obergrenze des Investitionsvolumens gemäß genehmigtem Bedarf wurde für die Kostengruppen 300+400 gemäß DIN 276 mit 29.430.000 Euro brutto und für die Kostengruppe 500 mit 1.840.000 Euro brutto festgelegt.
WETTBEWERBSART
Die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude gemäß § 34 HOAI (2021) für den Neubau Zentralmensa Rathenaustraße auf dem Campus Kultur- und Geisteswissenschaften der Justus-Liebig-Universität (JLU) in Gießen, Campusbereich Philosophikum, soll im Rahmen eines nicht offenen Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 erfolgen. Dem Wettbewerb nachgeschaltet ist ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. (4) 8. VgV 2016. Im Rahmen des VgV-Verfahrens sollen auch die Leistungen für die Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI mit vergeben werden.
Eine Beratung durch einen Freianlagenplaner gem. §39 HOAI wird bereits für den Planungswettbewerb empfohlen, die verbindliche Benennung der Freianlagenplanung mit Darlegung der diesbezüglich geforderten Leistungsnachweise ist jedoch erst im nachfolgenden Verhandlungsverfahren notwendig.
Darüber hinaus wird ebenfalls eine Beratung durch einen Küchenplaner für den Planungswettbewerb empfohlen.
An der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerb der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen beratend mitgewirkt. Die Auslobung wird dort unter der Nummer Nr. 06/2023 RPW 2013 registriert.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß RBBau Vertragsmuster und vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
AUFTRAG
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung Gebäude zu beauftragen.
Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. In diesem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV) erfolgt auch die Beauftragung der Objektplanung Freianlagen.
Ein Abruf der LPH 2-8 gemäß § 34 und 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt gemäß RBBau Vertragsmuster stufenweise. Die den Verhandlungen zugrunde zu legenden Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit der Angebotsabgabe mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird hierbei angemessen berücksichtigt werden. Bei Beauftragung wird eine Kostenobergrenze formuliert, die in der weiteren Bearbeitung einzuhalten ist.
Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmer*innen erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers/der Wettbewerbsteilnehmerin bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmer*innen die Regularien und Termine des Wettbewerbs an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb sind Bewerber (Einzelunternehmen oder Planungsgemeinschaften) von Architekt*innen aufgefordert, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben der Fachdisziplin Objektplanung Gebäude haben. Im Planungswettbewerb ist keine Bindung mit einem Planer der Objektplanung Freianlagen erforderlich, eine Beratung wird jedoch empfohlen.
b) Die Auswahl der max. 20 geeigneten Teilnehmer*innen erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. Der Auslober behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt bei Erfüllung der Ausschluss- /Mindestkriterien ausschließlich auf der Basis der Auswahlkriterien, wobei ein Punktesystem für die Bewertung angewendet wird. Die Bepunktung ist der Wertungsmatrix - `743_EU-Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix (Stufe 1)`- zu entnehmen.
c) Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber/die Bewerberin aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Der Auslober behält sich vor, zur Bestätigung von Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu fordern.
d) Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Teilnahmeanträge per EMail o. Fax sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der Bewerber verantwortlich, Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
e) Zur Teilnahme am Verfahren sind der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeantrag (Formblatt EU 732), des Bewerbers bzw. des federführenden Büros der Bewerbergemeinschaft, sowie der Bewerbungsbogen (Formblatt EU 734) einschl. aller Anlagen einzureichen. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmer (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" (Formblatt EU 734) inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureihen.
f) Bewerbergemeinschaften (Planungsgemeinschaften) haben in den Bewerbungsunterlagen für den Realisierungswettbewerb bereits sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das anschließende Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen (Formblatt EU 740 - Erklärung Bewerbergemeinschaft). Änderungen der Zusammensetzung der Bewerber- /Planungsgemeinschaft sind nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr gestattet. Die Mitgliedschaft eines Planungsbüros in mehreren Planungsgemeinschaften kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
g) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe und/oder Unterauftragnehmer). Dies gilt bei der Eignungsprüfung für den Realisierungswettbewerb ebenso wie bei der späteren Eignungsprüfung im Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Im Fall der Berufung auf die technisch-fachlichen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt dies, soweit das andere Unternehmen als Nachunternehmer mit der Erbringung entsprechender Leistungen betraut wird. Im Fall der Berufung auf die wirtschaftlich-finanziellen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt § 47 Abs.3 VgV. Im Falle der Eignungsleihe und/oder eines Unterauftragnehmers ist das Formblatt EU 741 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) sowie das Formblatt 742 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
h) Zur Teilnahme am hochbaulichen Realisierungswettbewerb ist die Eignung des Bewerbers/der Bewerberin gem. den in dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Eignungskriterien für die Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung nachzuweisen. Diese Eignung ist entsprechend § 75 VgV durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Formblatt 734) einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung/Darstellung von geforderten Referenzen auf dem Projektdatenblatt 735 nachzuweisen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Freianlagenplanung erfolgt im Anschluss an den Realisierungswettbewerb im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Vergabe des Planungsauftrags. Die Teilnehmer werden im Rahmen des Verhandlungsverfahren zum Nachweis aufgefordert. Der Nachweis kann durch den Bewerber selbst, Mitglieder der Planungs-/Bewerbergemeinschaft und/oder Unternehmen nach § 47 VgV - Eignungsleihe -. nach den untenstehend aufgeführten Eignungskriterien geführt werden. Hierzu sind das Bewerbungsformular 734 und die zugehörigen Projektdatenblätter (Referenzprojekte) sowie die notwendigen Anlagen vorzulegen. DIE NICHTERFÜLLUNG VON MINDESTKRITERIEN DER EIGNUNG ZUR FREIANLAGENPLANUNG HAT DEN AUSSCHLUSS DES BEWERBERS/DER BEWERBERIN IM RAHMEN DES VERHANDLUNGSVERFAHRENS ZUR FOLGE. Die Eignung zur Freianlagenplanung wird nach den in den Teilnahmewettbewerbsunterlagen genannten Kriterien bewertet.
!!! FORTFÜHRUNG IN "ANLAGE 1 ZUR WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG". DIESES DOKUMENT IST ZWINGEND ZU BEACHTEN!!!
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in / Ingenieur*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in / Ingenieur*in, wer über ein Diplom, Master, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingehenden Arbeiten werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Städtebau und Qualität der Gesamtkonzeption
- Architektur- und Gestaltungsqualität
- Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten
- Leistungs- und Programmerfüllung mit Einhaltung der gewünschten Flächenvorgaben und der Anordnung bzw. der konzeptionellen Integration der in der Aufgabe benannten Bausteine
- Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, insbesondere die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens
- Qualität und Plausibilität des geforderten Konzeptes zur technischen Gebäudeausrüstung
- Nachhaltigkeit (der Auslober behält sich vor das Gebäude in späteren Verfahrensschritten nach dem BNB zu bewerten und ggf. zu zertifizieren)
- Energieeffizienz
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten. Die genannten Kriterien stellen keine Ausschlusskriterien dar.
Der Auslober beabsichtigt unter Beachtung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der unter Punkt II. 2.4) genannten Leistungen in Anlehnung an die RPW 2013 zu beauftragen.
Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Im Rahmen des VgV-Verfahrens sollen auch die Leistungen für die Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI mit vergeben werden.
Der vergebene Preis im Wettbewerb nach RPW 2013 wird dabei mit 30 % berücksichtigt, eine Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses mit 20 %, die weiteren Kriterien mit insgesamt 50%. Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens werden den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmern mit der Einladung zur Verhandlung genannt. Das Preisgericht wird an der Vergabekommission beteiligt.
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von 195.000,- EUR (brutto, incl. der gesetzlichen MwSt.) zur Verfügung. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis: 80.000,- EUR
2. Preis: 50.000,- EUR
3. Preis 35.000,- EUR
Für Anerkennungen stehen insgesamt 30.000,- EUR zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preise und Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2021) ermittelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Rückfragen
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 23.03.2023, 12:00 Uhr ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
VI.3.2) voraussichtliche Termine
- Ausgabe der Unterlagen: vrs. Juni 2023
- Kolloquium: vrs. Juli 2023
-Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: vrs. September 2023
- Preisgericht: vrs. November 2023
Aufgrund der Corona Pandemie können sich Änderungen im Verfahrensablauf ergeben. Weiterführende Informationen zum Ablauf werden den Teilnehmern mit der Auslobung übergeben.
VI.3.3) Abgabe der Bewerbungsunterlagen
a) Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind vollständig elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) unter der Vergabenummer VG-0435-2022-1491 einzureichen.
b) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
VI.3.4) Fortführung von IV.3.3) Die Bezeichnung "der/die Gewinner" ist dahingehend zu verstehen, dass an einen der Preisträger ein Dienstleistungsauftrag vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.