KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI04481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA MKA 884 - Untersuchungen der Versätze in den Tübbingfugen
Im Zuge der Aufgefrierphase der Vereisung an den Querschlägen 6 und 7 ist es infolge Eisdrucks zu unerwartet großen
Verformungen der Tübbinge in den Haupttunnelröhren gekommen - mit der Folge von Unterbrechungen im Bauabblauf bei der
Herstellung der Querschläge Zur Vermeidung von unabsehbaren zeitlichen Verzögerungen haben die Parteien Maßnahmen
für zusätzliche Planungen und Monitoring-leistungen vereinbart (Ergänzungsvereinbarung vom 22.12.2021 sowie
Ergänzungsvereinbarung vom 30.12.2020/05.01.2021)Die ARGE Tunel Rastatt ist für die fehlerfreie Ausführungsplanung und
Herstellung der Querschläge weiterhin vollumfänglich verantwortlich (Abs. 3b der Vereinbarung vom 30.12.2020)