2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33748
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92)
München
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
NT15 - 1. iUZ Neuhausen:
Zusätzliche Beratung/Begleitung/Empfehlungen zu einer Baumschutzmaßnahme im Bereich einer geplanten Schleppkurve für die Zuwegung eines erforderlichen Krans im Rahmen diverser Mailkorrespondenzen. Teilnahme an Baubesprechungen (u.a. 16.08.2022) und Begleitung und Kontrolle von erforderlichen Baumschutzmaßnahmen. Der Konflikt, der die Schutzmaßnahmen verursacht wurde in den Vergabeunterlagen nicht dargestellt.
2. Platane Donnersberger Brücke:
Beratung/Begleitung der Pflege der neu gepflanzten Platane an der Donnersbergerbrücke auf Drittgrund (BNP Paribas) im Rahmen diverser Mailkorrespondenzen mit dem AG und der ATH seit Oktober 2020; Prüfung/Beratung zum LV; diverse Ortstermine inkl. Vor-/Nachbereitung.
Die Neupflanzung der Platane war nicht Teil der ursprünglichen Planung.
3. Parallelprojekt Sendlinger Spange:
Abstimmungen mit dem Parallelprojekt Sendlinger Spange hinsichtlich natur- und artenschutzfachlicher Konflikte, Instandhaltung des Reptilienschutzzauns und Nutzung von Flächen). Die Koordination mit dem o. g. Projekt war zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgesehen.
4. Dreiecksfläche nördlich der Stabbogenbrücke:
Begleitung von Reptilienumsiedlungen. Die Begleitung von Reptilienumsiedlungen ist kein Bestandsteil des Hauptvertrags.
NT15 - Im Rahmen der Bautätigkeiten zur 2.SBSS wurde es notwendig, die unter VII.2.2) genannten Maßnahmen zusätzlich umzusetzen und die Umsetzung durch die UBÜ begleiten und überwachen zu lassen. Ein neuer AN müsste zunächst aufwändig in die Örtlichkeiten und das Baugeschehen und die Bauhistorie der 2. SBSS eingewiesen werden. Die schon vertraglich gebundene AN kennt die Begebenheiten, Beteiligten und die Anlagen vor Ort und ist mit den Bauabläufen vertraut und kann somit eine konsistente Überwachungsleistung sicherstellen. Diese komplexen Zusammenhänge zu verstehen würde bei einen neuen AN zunächst viel Einarbeitungszeit erfordern wordurch beträchtliche Zusatzkosten enstehen würden.