Kauf von zwei Niederflur-Stadtlinienbussen Referenznummer der Bekanntmachung: 114ni
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-ruesselsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von zwei Niederflur-Stadtlinienbussen
Die Lieferung besteht aus 2 Hybrid-Gelenk-Niederflur-Stadtlinienbussen. Bei den Fahrzeugen sollen zusätzlich zum Dieselantrieb wirtschaftliche Energierückgewinnungssysteme zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs angeboten werden. Um umfangreiche Schulungen für das Fahr- und Werkstattpersonal zu vermeiden, soll kein Hochvoltsystem zum Einsatz kommen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Siehe Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Bewerbungsbedingung des Auftraggebers
Siehe Bewerbungsbedingung des Auftraggebers
Siehe Bewerbungsbedingung des Auftraggebers
Siehe Bewerbungsbedingung des Auftraggebers
— bei einer Überschreitung des vereinbarten Liefertermins beträgt die Vertragsstrafe 0,5 % der
Gesamtauftragssumme je Kalenderwoche, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Etwaige Ansprüche des
Auftraggebers auf Schadenersatz bleiben davon unberührt,
— fällt ein oder fallen mehrere der gelieferten Fahrzeuge innerhalb des ersten Jahres nach Beginn
der Gewährleistungsfrist (Ziff. 3 Bewerbungsbedingungen) aufgrund eines gewährleistungsrelevanten
technischen Defektes aus, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ab dem fünften Ausfalltag den hierdurch
entstehenden Nutzungsausfallschaden pauschaliert in Höhe von 63,13 EUR/netto pro Tag und Fahrzeug für
Solobusse und 119,85 EUR/netto pro Tag und Fahrzeug für Gelenkbusse zu ersetzen.
Die Bezahlung der Busse erfolgt nach Lieferung binnen 30 Tagen. Bei etwaigen Mängeln, welche die
Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge nicht wesentlich beeinflussen, wird bis zur endgültigen Abnahme der
Lieferung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 % des Fahrzeugwertes der Lieferung einbehalten. Bei
gravierenden Mängeln, welche die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge in Frage stellen oder wenn die Lieferung
erheblich von den bestellten Fahrzeugen abweicht, wird die Annahme der Lieferung verweigert. Die Busse
bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6151120
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.