Generalplanungsleistung für den Anbau an die Hofburgschule in Alten-Buseck Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-972-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistung für den Anbau an die Hofburgschule in Alten-Buseck
Generalplanung für den Anbau an die Hofburgschule in alten-Buseck
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen, Hofburgschule Alten-Buseck Pestalozzistraße 2 35418 Buseck
Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Generalplanung für das beschriebene Projekt zu vergeben, die folgende Planungsleistungen umfasst:
1. Objektplanung, § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8
2. Tragwerksplanung, § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6
3. Technische Gebäudeausrüstung, Fachplanung Heizung/Lüftung/Sanitär,
§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, § 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8
4. Technische Gebäudeausrüstung, Fachplanung Elektrotechnik,
§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, § 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8
5. Freianlagenplanung, § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Bewerbungsbogen. Zusätzlich sind Nachweise der Berufsqualifikation in Kopie vorzulegen.
Auszug aus Bilanzen, Geschäftsberichten oder GuV-Rechnungen der letzten drei Geschäftsjahre. Zulässig ist auch eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre. Siehe im übrigen Antragsunterlagen.
Die geforderten Nachweise sind in vollem Umfang für den Bewerber, bei Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. bei Untervergabe von Leistungen auch für eventuell vorgesehene Nachunternehmer zu erbringen.
Mit der Bewerbung ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu führen:
Personenschäden: 3.000.000,- Euro
Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,- Euro
Hessische Bauordnung u.a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYY50
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]