LSW Neustadt Weinstraße - Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40562
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
LSW Neustadt Weinstraße - Bauleistungen
Neustadt
Tiefgründung mit Stahlrohren: 2480 m
Gründung mit Verpresspfählen: 3550 m
Stahlpfosten: 147,5 to
Betonsockel: 2880 m²
Alu-Wandelemente: 9.559 m²
Transparente Wandelemente: 331 m²
14 Sonderbauwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LSW Neustadt Weinstraße - Bauleistungen
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neustadt
Tiefgründung mit Stahlrohren: 2480 m
Gründung mit Verpresspfählen: 3550 m
Stahlpfosten: 147,5 to
Betonsockel: 2880 m²
Alu-Wandelemente: 9.559 m²
Transparente Wandelemente: 331 m²
14 Sonderbauwerke
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
LÄA 86 - Leonard Weiss_Oberflächennaher Rückschnitt Kamisu
Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.