Nordmainische S-Bahn PFA 1 Frankfurt (195528)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: TB-M-2-519/07/195528
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Nordmainische S-Bahn PFA 1 Frankfurt (195528)
Nordmainische S-Bahn PFA 1 Frankfurt
Nordmainische S-Bahn PFA 1 Frankfurt
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nordmainische S-Bahn PFA 1 Frankfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nordmainische S-Bahn PFA 1 Frankfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
NT 42: Von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes wurde der Einsatz von Schienenstegdämpfer mit der Schall03-1990 abgelehnt. Aus diesem Grund müssen die schalltechnischen Untersuchungen für den PFA1, PFA2 und PFA3 überarbeitet werden, denn auf der
Strecke 3660 im PFA1, PFA2 und PFA3 und weitere Strecken im PFA3 kommen jetzt Holzschwellen anstelle von Betonschwellen zum Einsatz. Dies hat auch zur Folge, dass die Abwägung überarbeitet werden muss.
Auf Grund der Ablehnung des Eisenbahn-Bundesamtes den Einsatz von Schienenstegdämpfer bei der Schall03-1990 zur Reduzierung der Schallimmissionen anzuwenden, werden auf der Strecke 3660 in PFA1, PFA2 und PFA3 und weiteren Strecken des PFA3 Holzschwellen statt Betonschwellen eingesetzt. Der Wechsel der Oberbauform muss in den schalltechnischen Gutachten von PFA1, PFA2 und PFA3 berücksichtigt werden und deshalb ist eine Überarbeitung der Gutachten und eine Abwägung ohne Schienenstegdämpfer erforderlich. Dies erfolgt in den jeweiligen Planänderungen.Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist die Leistungserbringung durch Krebs + Kiefer zu bevorzugen. Die erforderlichen Anpassung sind in den bestehenden schalltechnischen Gutachten erforderlich und bei Durchführung dieser Anpassungen durch einen neuen AN entstehen zusätzliche Kosten aufgrund von erneuter Einarbeitung, erneuter Erstellung des Rechenmodells sowie erforderlichen Abstimmungen mit den Projektbeteiligten..