Fahrstromverstärkung 750 Volt hier: Tiefbau & Außenanlage Neubau GW Hessestr. Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 020/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrstromverstärkung 750 Volt hier: Tiefbau & Außenanlage Neubau GW Hessestr.
Im Straßenbahnnetz der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (nachstehend
"VGF" genannt) ist der Einsatz neuer Fahrzeuge geplant. Die Fahrstromversorgungsanlagen müssen
für die Anforderungen der neuen Fahrzeuge angepasst werden. Im Zuge dieser Arbeiten wird das
Gleichrichterwerk Hessestraße als Ersatz-für das GW Riedwiese errichtet.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die tiefbautechnischen Bauleistungen für die Errichtung des
Gleichrichterwerkes.
Die Ausschreibung beinhaltet die tiefbautechnischen Bauleistungen für die Errichtung des
Gleichrichterwerkes. Das eigentliche Gleichrichtwerk ist nicht Gegenstand der Ausschreibung und wird
bauseitig geliefert und montiert.
LV 5.1.3.p_Tiefbau und Außenanlagen Neubau GW Hessestr.
Auszuführende Leistungen
Die Ausschreibung beinhaltet die tiefbautechnischen Bauleistungen für die Errichtung des Gleichrichterwerkes.
Das eigentliche Gleichrichtwerk ist nicht Gegenstand der Ausschreibung und wird bauseitig geliefert und
montiert.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen:
- Vorbereitende Arbeiten
- Erdarbeiten Bodenplatte
- Stahl- und Betonarbeiten Bodenplatte
- Erdarbeiten Rohrleitungsbau
- Entwässerungsarbeiten
- Kabeltiefbau
- Einfriedung
- Oberflächen - Aufbruch und Herstellung
- Grünflächen
Ausgeführte Vorarbeiten
Der AG hat das Baufeld grob roden lassen. Vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgten eine
Kampfmitteluntersuchung, Baugrunduntersuchung sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung.
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Die Lieferung und Montage des Gleichrichterwerkes werden zeitgleich aber in Abstimmung mit den
Tiefbauarbeiten ausgeführt.
Die Fahrleitungsarbeiten mit Maststellung sind eine Separate Ausschreibung, die Ausführung der Arbeiten
finden ebenfalls zeitgleich aber auch mit Abstimmung mit dem Tiefbau statt.
Lage der Baustelle
Das zu bebauende Grundstück befindet sich an der Hessestraße in 60311 Frankfurt am Main – Heddernheim.
Die Dreiecksliegenschaft wird im Nordosten von der Bahntrasse U2, im Süden von der Bahntrasse U1, U3, U8
und im Westen durch das Grundstück der Feuerwehr Heddernheim begrenzt.
(siehe Anlage 1)
Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind während der
gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand zu halten. Alle Schienen,
Straßen und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei sind für das Überfahren
von fertigen Flächen, wie Bürgersteigplatten, Kantensteinen und dergleichen Schutzvorkehrungen zu treffen.
Zugänge, Zufahrten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Hessestraße. Die Zuwegung des Geländes erfolgt über das
benachbarte Grundstück im vorderen Bereich. Alle benutzten Schienen, Straßen und Wege innerhalb und
außerhalb des Baustellenbereiches sind während der gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem,
verkehrssicherem Zustand zu halten. Notwendige Absperrungen bzw. Verkehrssicherungsmaßnahmen hat der
AN vorab mit dem AG abzustimmen und selbständig und für den AG kostenneutral bei den zugehörigen Stellen
bzw. Ämtern zu beantragen.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Seitens des Auftraggebers werden keine Anschlüsse an Ver- oder Entsorgungsmedien gestellt. Es ist Sache
des AN, sich Anschluss zu Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. zu beschaffen.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Dem AN werden seitens des Auftraggebers keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Materialien zur
Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Gefahr, nur direkt auf der
unmittelbaren Baufläche erfolgen. Baumateriallieferungen sind für den direkten Einbau zu disponieren. Die
Anmietung von Flächen ist Sache des AN. Die Kosten sind in die Einheitspreise zu integrieren.
Sicherung der Baustelle, des Baubereiches
Die Anordnung der verkehrssichernden und verkehrslenkenden Maßnahmen obliegt dem Straßenverkehrsamt
der Stadt Frankfurt am Main.
Im Verantwortungsbereich des AN verbleibt die baustelleninterne Absicherung. Der AN ist verpflichtet, seine
Baumaßnahme täglich zu kontrollieren und eventuelle Unfallgefahren sofort zu beseitigen. In dem Umfang der
Sicherungsmaßnahmen durch den AN ist das Absichern und ggf. Herstellen von für Fußgänger bzw. Radfahrer
zu jeder Zeit durchgängig benutzbaren befestigten Gehwegen (vorh. Befestigung oder prov. Befestigung, aber
keine Schotterbefestigung) enthalten. Alle Hauszugänge, -zufahrten und Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit
zugänglich sein. Der Zugang, die Belieferungsmöglichkeit und Entsorgung der angrenzenden Gebäude müssen
zu den Geschäfts- und üblichen Lieferzeiten durch den AN sichergestellt werden. Die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen ist gem. RSA einzuhalten. Darüber hinaus ist den straßenverkehrsbehördlichen
Anordnungen Folge zu leisten. Für die Einrichtung, Umstellung, Anpassung an den Baufortschritt und den
Abbau der einzelnen Sicherungseinrichtungen bedarf es einer flexiblen und kooperativen Zusammenarbeit
zwischen AN, Verkehrssicherer und der Straßenverkehrsbehörde.
Bauablauf
Die Ausführung der Maßnahme erfolgt gemäß dem Bauzeitenplan.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBL S. 338 .
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalender-
jahren**, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
Drei (3) geeignete Referenzen sind Bauleistungen, die mit den hier ausgeschriebenen und zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Die Vorlage von drei geeigneten Referenzen sind ein MUSS-Kriterium. Bei Nichterfüllung wird der Bieter vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung
mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ist
Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Formulare sind vorgegeben.
Nach VOB
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche
Haftungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben Lose Vordruck 08-19
- VGF_Vertraulichkeitserklaerung
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
- GAEB 83-Datei zu VGF-EU 020_23 Tiefbau & Außenanlage Neubau GW Hessestr.
- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Eigenerklaerung Versicherungspflicht
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- 105 Verpflichtungserklärung Vordruck
- 221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme
- bei Bedarf „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“
Die Gewährleistungszeit beträgt 60 Monate nach Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF.
Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen
nach Aufforderung zuzuleiten.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum
kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu
registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3
angegebenen Internetseite erfolgen.
2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben
die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in
Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter
nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle
Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch
nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von
Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung
von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die
Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung
der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und
Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in
dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte
Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird
das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird
nicht nachgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt