Fahrstromverstärkung 750 Volt hier: Tiefbau & Außenanlage Neubau GW Hessestr. Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 020/23

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a9521020-8104-41f7-9e01-6b488335f9fd
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung 750 Volt hier: Tiefbau & Außenanlage Neubau GW Hessestr.

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 020/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Straßenbahnnetz der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (nachstehend

"VGF" genannt) ist der Einsatz neuer Fahrzeuge geplant. Die Fahrstromversorgungsanlagen müssen

für die Anforderungen der neuen Fahrzeuge angepasst werden. Im Zuge dieser Arbeiten wird das

Gleichrichterwerk Hessestraße als Ersatz-für das GW Riedwiese errichtet.

Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die tiefbautechnischen Bauleistungen für die Errichtung des

Gleichrichterwerkes.

Die Ausschreibung beinhaltet die tiefbautechnischen Bauleistungen für die Errichtung des

Gleichrichterwerkes. Das eigentliche Gleichrichtwerk ist nicht Gegenstand der Ausschreibung und wird

bauseitig geliefert und montiert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LV 5.1.3.p_Tiefbau und Außenanlagen Neubau GW Hessestr.

Auszuführende Leistungen

Die Ausschreibung beinhaltet die tiefbautechnischen Bauleistungen für die Errichtung des Gleichrichterwerkes.

Das eigentliche Gleichrichtwerk ist nicht Gegenstand der Ausschreibung und wird bauseitig geliefert und

montiert.

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen:

- Vorbereitende Arbeiten

- Erdarbeiten Bodenplatte

- Stahl- und Betonarbeiten Bodenplatte

- Erdarbeiten Rohrleitungsbau

- Entwässerungsarbeiten

- Kabeltiefbau

- Einfriedung

- Oberflächen - Aufbruch und Herstellung

- Grünflächen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/07/2023
Ende: 06/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ausgeführte Vorarbeiten

Der AG hat das Baufeld grob roden lassen. Vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgten eine

Kampfmitteluntersuchung, Baugrunduntersuchung sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung.

Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Die Lieferung und Montage des Gleichrichterwerkes werden zeitgleich aber in Abstimmung mit den

Tiefbauarbeiten ausgeführt.

Die Fahrleitungsarbeiten mit Maststellung sind eine Separate Ausschreibung, die Ausführung der Arbeiten

finden ebenfalls zeitgleich aber auch mit Abstimmung mit dem Tiefbau statt.

Lage der Baustelle

Das zu bebauende Grundstück befindet sich an der Hessestraße in 60311 Frankfurt am Main – Heddernheim.

Die Dreiecksliegenschaft wird im Nordosten von der Bahntrasse U2, im Süden von der Bahntrasse U1, U3, U8

und im Westen durch das Grundstück der Feuerwehr Heddernheim begrenzt.

(siehe Anlage 1)

Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind während der

gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand zu halten. Alle Schienen,

Straßen und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei sind für das Überfahren

von fertigen Flächen, wie Bürgersteigplatten, Kantensteinen und dergleichen Schutzvorkehrungen zu treffen.

Zugänge, Zufahrten

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Hessestraße. Die Zuwegung des Geländes erfolgt über das

benachbarte Grundstück im vorderen Bereich. Alle benutzten Schienen, Straßen und Wege innerhalb und

außerhalb des Baustellenbereiches sind während der gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem,

verkehrssicherem Zustand zu halten. Notwendige Absperrungen bzw. Verkehrssicherungsmaßnahmen hat der

AN vorab mit dem AG abzustimmen und selbständig und für den AG kostenneutral bei den zugehörigen Stellen

bzw. Ämtern zu beantragen.

Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Seitens des Auftraggebers werden keine Anschlüsse an Ver- oder Entsorgungsmedien gestellt. Es ist Sache

des AN, sich Anschluss zu Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. zu beschaffen.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Dem AN werden seitens des Auftraggebers keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Materialien zur

Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Gefahr, nur direkt auf der

unmittelbaren Baufläche erfolgen. Baumateriallieferungen sind für den direkten Einbau zu disponieren. Die

Anmietung von Flächen ist Sache des AN. Die Kosten sind in die Einheitspreise zu integrieren.

Sicherung der Baustelle, des Baubereiches

Die Anordnung der verkehrssichernden und verkehrslenkenden Maßnahmen obliegt dem Straßenverkehrsamt

der Stadt Frankfurt am Main.

Im Verantwortungsbereich des AN verbleibt die baustelleninterne Absicherung. Der AN ist verpflichtet, seine

Baumaßnahme täglich zu kontrollieren und eventuelle Unfallgefahren sofort zu beseitigen. In dem Umfang der

Sicherungsmaßnahmen durch den AN ist das Absichern und ggf. Herstellen von für Fußgänger bzw. Radfahrer

zu jeder Zeit durchgängig benutzbaren befestigten Gehwegen (vorh. Befestigung oder prov. Befestigung, aber

keine Schotterbefestigung) enthalten. Alle Hauszugänge, -zufahrten und Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit

zugänglich sein. Der Zugang, die Belieferungsmöglichkeit und Entsorgung der angrenzenden Gebäude müssen

zu den Geschäfts- und üblichen Lieferzeiten durch den AN sichergestellt werden. Die Sicherung von

Arbeitsstellen an Straßen ist gem. RSA einzuhalten. Darüber hinaus ist den straßenverkehrsbehördlichen

Anordnungen Folge zu leisten. Für die Einrichtung, Umstellung, Anpassung an den Baufortschritt und den

Abbau der einzelnen Sicherungseinrichtungen bedarf es einer flexiblen und kooperativen Zusammenarbeit

zwischen AN, Verkehrssicherer und der Straßenverkehrsbehörde.

Bauablauf

Die Ausführung der Maßnahme erfolgt gemäß dem Bauzeitenplan.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;

— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der

Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBL S. 338 .

Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter

vorgegeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalender-

jahren**, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:

Drei (3) geeignete Referenzen sind Bauleistungen, die mit den hier ausgeschriebenen und zu vergebenden

Leistungen vergleichbar sind.

Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Die Vorlage von drei geeigneten Referenzen sind ein MUSS-Kriterium. Bei Nichterfüllung wird der Bieter vom

weiteren Verfahren ausgeschlossen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Bürgschaften

1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung

mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %

der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.

2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ist

Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der

Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

Formulare sind vorgegeben.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Nach VOB

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene

rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine

Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

("Bietergemeinschaftserklärung").

Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im

Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam

für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche

Haftungserklärung abgeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

- HVA B-StB Angebotsschreiben Lose Vordruck 08-19

- VGF_Vertraulichkeitserklaerung

- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung

- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen

- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

- GAEB 83-Datei zu VGF-EU 020_23 Tiefbau & Außenanlage Neubau GW Hessestr.

- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen

Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

- Eigenerklaerung Versicherungspflicht

- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland

- 105 Verpflichtungserklärung Vordruck

- 221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme

- bei Bedarf „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“

Die Gewährleistungszeit beträgt 60 Monate nach Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF.

Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen

nach Aufforderung zuzuleiten.

1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum

kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu

registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-

Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3

angegebenen Internetseite erfolgen.

2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei

Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu

unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter

die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben

die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in

Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen

geltendes Recht verstoßen.

3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter

nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle

Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch

nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die

Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von

Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung

von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.

Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die

Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.

Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung

der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.

4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und

Umfang) mit dem Angebot einzureichen.

5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in

dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.

6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte

Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird

das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird

nicht nachgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB

§ 160 (2) GWB

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

§ 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/02/2023

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Mörlenbach
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Mühltal
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Münster (Hessen)
Nauheim
Neckarsteinach
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Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
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Nidderau
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Niederdorfelden
Niedernhausen
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Oberaula
Obertshausen
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