Neugestaltung des Internetportals www.wiesbaden.de; technische und strukturelle Neugestaltung auf Basis eines CMS Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-15-WI-DE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung des Internetportals www.wiesbaden.de; technische und strukturelle Neugestaltung auf Basis eines CMS
Neugestaltung des Internetportals www.wiesbaden.de; technische und strukturelle Neugestaltung auf Basis eines CMS
Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Amt für Innovation, Organisation und Digitalisierung
Hasengartenstr. 21
65189 Wiesbaden
Die Landeshauptstadt Wiesbaden will ihren Internetauftritt www.wiesbaden.de (sicherheits-) technisch, strukturell und gestalterisch neu aufsetzen. Das neue Portal soll ein Sinnbild für digitale Verwaltungsdienstleistungen und moderne Kommunikation mit den Bürger:innen sein. Hierzu muss eine adäquate Struktur geschaffen werden, welche neue Funktionalitäten im Rahmen eines Nutzer:innen freundlichen Designs einbindet und trotzdem hohen Sicherheitsstandards entspricht.
Die steigende Bedeutung eines digitalen Angebots städtischer Dienstleistungen erfordert es darüber hinaus, dass das Portal im Backend organisatorische Regelungen und Rollen abbildet, um Aktualität, Richtigkeit und Stimmigkeit der im Frontend angebotenen Inhalte sicherzustellen.
Bei der inhaltlichen Überarbeitung im Rahmen der Neugestaltung wird die Landeshauptstadt Wiesbaden folgenden Leitmotiven folgen:
- Fokussierung: Relevanz der Inhalte aus Sicht der Nutzer:innen (in Teilen Konzentration auf Orientierungs- und Überblicksinformationen)
- Strukturierung: Linearisierung der Inhalte, d.h. Inhalte einer Art sollen einheitlich strukturiert, in Datenbanken verwaltet und dann z.B. in Form von Listen ausgegeben werden (vereinfacht die Mehrfachverwendung und Unterstützung verschiedener Endgeräte)
- Aktualität: Steigerung des Anteils aktueller Informationen und deren schnellere Erreichbarkeit
- Verständlichkeit: Informationen müssen so formuliert sein, dass die Bürger:innen sie verstehen
- Emotionalität: Steigerung der emotionalen Wirkung der Inhalte und des Interesses, das Portal zu nutzen
- Konnektivität: wiesbaden.de soll sich in den Gesamtkontext der Programme Citizens Science und Smart City integrieren und u.a. die Datenplattform der Landeshauptstadt Wiesbaden anbinden.
- Datenschutz: Die Website soll in Bezug auf Cookies und Tracking auf datensparsame Varianten zurückgreifen (keine Cookies, kein Cookie-Banner!)
- Barrierearm: Durch eine barrierearme Gestaltung sollen alle Menschen gut erreicht werden.
Intelligente Nutzungsführung durch semantische (zusammenhängende) Inhaltsstrukturen:
Neben einer modernen Struktur werden Themencluster und Inhaltspools geschaffen, aus denen die Inhalte je nach Navigationsverhalten der Nutzer:innen zusammengestellt werden können. Auf diese Weise sollen auch Datenpools je nach Wirkungsbereich den konkreten Nutzer:innen bereitgestellt werden.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden will das bereits bestehende Portal wiesbaden.de technisch, strukturell und gestalterisch neu aufstellen und zur zentralen Anlaufstelle für Angebote und Informationen der städtischen Verwaltung ausbauen. Die Digitalisierung ist eine wichtige Voraussetzung, um Innovation, Wachstum und Bürger:innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Wiesbaden zu fördern. Deshalb sollten Angebote, Dienstleistungen, Informationen und weitere smarte Use Cases auf wiesbaden.de verknüpft und dadurch als einheitliche digitale Anlaufstelle für Bürger:innen und Unternehmen in der Landeshauptstadt Wiesbaden werden.
Das Informationsportal wiesbaden.de reduziert den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, damit diese einfacher am digitalen Leben teilhaben können. Wenn Informationen, Verfahren und Unterstützungsdienste zentral zugänglich sind, verringert das die Hürden für Nutzer:innen und erleichtert ihnen den Zugang zu den digitalen Dienstleistungen und Services der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Die Umsetzung der Neugestaltung von wiesbaden.de ist von großem Nutzen für alle Beteiligten: Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und auch der Politik in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Alle erhalten einen einfachen und nutzer:innenfreundlichen Zugang zu Informationen, Verfahren und Unterstützungsdiensten. Die Transparenz wird erhöht und Verwaltungskontakte vereinfacht.
Im Kontext Smart City, Datenplattform und Open Data ist wiesbaden.de als Datenkonsument mitzudenken. Damit steht wiesbaden.de in der Architektur auf einer Ebene mit Apps, externen Systemen, weiteren Internetportalen, Dashboards und Fachverfahren, welche sich an externe Nutzer richten (z.B. OZG-Prozesse). Die Vision ist, dass wiesbaden.de das digitale Zugangstor zu den Online-Diensten und Leistungen der Landeshauptstadt Wiesbaden ist.
Der erste "go live" in Version 1.0 des Portals soll im Februar 2025 erfolgen. Nacharbeiten sind bis Juni 2025 möglich.
Zeitplan der Leistungserbringung:
Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2023
"go live" Version 1.0: 01.02.2025
weitere Ausbaustufe bis: ca. Juli 2025
Betrieb und Wartung bis: ca. Juli 2029
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre (Netto p.a.),
hier: technische und strukturelle Neugestaltung eines Internetportals auf Basis eines CMS:
- <200 T€ = 0 Punkte
- 200 bis 400 T€ = 10 Punkte
- 401 bis 600 T€ = 20 Punkte
->600 T€ = 30 Punkte
Fachliche Eignung:
Anzahl der beschäftigten Programmierer und Webdesigner:
- <5 = 10 Punkte
- 5 bis 10 = 20 Punkte
- >10 = 30 Punkte
Referenzen:
"technische und strukturelle Neugestaltung eines Internetportals auf Basis eines CMS"
Wir bitten Sie, uns maximal 6 Referenzprojekte von innerhalb der letzten 3 Jahre (2020-2023) an Sie beauftragten und erbrachten vergleichbaren Leistungen , idealerweise für öffentliche Auftraggeber wie Bundesländer, Städte oder Kommunen, zu nennen, die gewertet werden sollen. Laufende Referenzprojekte werden nur gewertet, wenn sie mindestens bereits ein halbes Jahr Laufzeit aufweisen.
Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der im Rahmen der mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Es ist je Referenz eine detaillierte Beschreibung von max. 4 DIN-A4 oder 2 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen. Auch zulässig ist es, Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 46 VgV einzureichen.
Es werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet.
- 2 bis 3 Projekte = 20 Punkte
- 4 bis 5 Projekte = 50 Punkte
- ≥ 6 Projekte = 80 Punkte
Zusatzpunkte pro Referenzprojekt:
Auftragsvolumen Referenzprojekt:
- weniger als 100 T€ (netto) = 0 Punkte
- 100-200 T€ (netto) = 10 Punkte
- 200-300 T€ (netto) = 20 Punkte
- mehr als 300 T€ (netto) = 30 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise — soweit einschlägig — grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen.
Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung:
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.2022 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
b) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1.000.000 EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR für Sach und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
-
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Bescheinigungen über die berufliche Qualifikation der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
b. Referenzen:
"technische und strukturelle Neugestaltung eines Internetportals auf Basis eines CMS"
Wir bitten Sie, uns maximal 6 Referenzprojekte von innerhalb der letzten 3 Jahre (2020-2023) an Sie beauftragten und erbrachten vergleichbaren Leistungen , idealerweise für öffentliche Auftraggeber wie Bundesländer, Städte oder Kommunen, zu nennen, die gewertet werden sollen. Laufende Referenzprojekte werden nur gewertet, wenn sie mindestens bereits ein halbes Jahr Laufzeit aufweisen.
Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der im Rahmen der mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Es ist je Referenz eine detaillierte Beschreibung von max. 4 DIN-A4 oder 2 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen. Auch zulässig ist es, Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 46 VgV einzureichen. Es werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV) sowie Angabe der Anzahl aktuell beschäftigter Programmierer u/o Webdesigner.
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
zu III.1.3b:
- es sind mindestens zwei Referenzen nachzuweisen.
- bei laufenden Projekten: Mindestlaufzeit seit einem halben Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die LHW, Der Magistrat, Amt für Innovation, Organisation und Digitalisierung hat die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen. Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Sollte es zu Aufklärungs-/ Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Mai 2023 stattfinden.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]