Theatrium 2023 - 2025 - Veranstaltungstechnik/Bühnen Referenznummer der Bekanntmachung: 60153-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE714
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Theatrium 2023 - 2025 - Veranstaltungstechnik/Bühnen
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH als Veranstalter des Theatriums schreibt für die Veranstaltungen für die Jahre 2023 - 2025 (optional für das Jahr 2026) die Leistung Veranstaltungstechnik/Bühnen zum Straßenfest mit ca. 100.000 Besuchern aus.
Wiesbaden Veranstaltungsflächen:
- Wilhelmstraße
- Freifläche vor dem Kurhaus Wiesbaden (Bowling Green & Vorplatz Kurhaus)
- Kaiser-Friedrich-Platz
- Freiflächen in der Grünanlage "Auf dem Warmen Damm"
- Burgstraße (von Wilhelmstraße bis zur Straße "An den Quellen")
- Konzertplatz im Kurpark
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH als Veranstalter des Theatriums schreibt für die Veranstaltungen für die Jahre 2023 - 2025 (optional für das Jahr 2026) die Leistung Veranstaltungstechnik/Bühnen zum Straßenfest mit ca. 100.000 Besuchern aus.
Veranstaltungsflächen:
- Wilhelmstraße
- Freifläche vor dem Kurhaus Wiesbaden (Bowling Green & Vorplatz Kurhaus)
- Kaiser-Friedrich-Platz
- Freiflächen in der Grünanlage "Auf dem Warmen Damm"
- Burgstraße (von Wilhelmstraße bis zur Straße "An den Quellen")
- Konzertplatz im Kurpark
Auf dem Gelände in der Wilhelmstraße (von Friedrichstraße bis zur Sonnenberger Straße) werden insgesamt ca. 190 Stände angeordnet, davon ca. 30 % gastronomische Speise- und Getränke-Stände und 60 % reine Getränkestände, des Weiteren 10 % allgemeine Stände mit Vorführungen und Verkaufsartikel.
Fahrgeschäfte und Kinderbelustigung befinden sich hauptsächlich auf dem Warmen Damm und dem Kurhausvorplatz, einschließlich Riesenrad.
Der Kunsthandwerkermarkt mit ca. 120 Standteilnehmern ist auf dem Konzertplatz im Kurpark positioniert.
In der Wilhelmstraße werden insgesamt 8 Deko-Tower aufgestellt. Auf den Deko-Towern wird eine Notfalldurchsageanlage installiert.
Es werden insgesamt max. 5 Bühnen einschl. Ton- und Lichttechnik aufgebaut.
Zusätzlich sind diverse WC-Anlagen, Sanitätsstationen und Kühlwagen auf dem Veranstaltungsgelände verteilt.
Es wird einen Torbogen am Kurparktor geben und es stehen optional 6 Infotafeln aus Traversen (Tower) auf dem Festgelände verteilt.
Die genaue Beschreibung der einzelnen Bühnen unter Angabe der zeitlichen Einbindung bei Auf- und Abbau der Bühnen, deren Spezifikationen und der einzusetzenden Technik sowie Veranstaltungszeiten einschließlich der Zeiten des Bühnenprogramms sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Exakte Angaben zu den Veranstaltungsflächen enthalten die Anlage C1 Veranstaltungsfläche sowie die Anlage C2 Positionen zur Leistungsbeschreibung.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach dem Abbau des Wilhelmstraßenfests/Theatrium 2025. Wird der Vertrag nicht bis 30.06.2025 schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges gemäß Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten fünf Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 10.000.000 für Personenschäden, EUR 10.000.000 für Sachschäden und EUR 250.000 für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erbringen.
(1) Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte unter Angabe der Gesamtanzahl der Beschäftigten sowie gegliedert nach der Anzahl der Arbeitskräfte im operativen Bereich, der Fachmeister sowie des Beschäftigtenkreises "Aushilfskräfte, Springer, Mitarbeiterpool".
(2) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/Referenzen durch Auflistung der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe jeweils
- einer kurzen Projektbeschreibung, die Informationen zur Größe der aufgebauten Bühnenflächen sowie zur Art der eingesetzten Technik enthält,
- des Einsatzortes,
- des Leistungszeitraums,
- der eingesetzten Personalstärke,
- des Auftragswertes sowie
- eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
je Referenz.
Mindestanforderungen:
Es müssen nachgewiesen werden:
- mindestens zwei Bühnenbauten mit einer Grundfläche > 48m²,
- mindestens zwei weitere Bühnenbauten mit einer Grundfläche > 24m²,
- mindestens zwei Gesamtaufträge für Bühne, Ton- und Lichttechnik mit einem Auftragswert von mindestens EUR 25.000 pro Auftrag,
- mindestens zwei weitere Gesamtaufträge für Bühne, Ton- und Lichttechnik mit einem Auftragswert über EUR 15.000 pro Auftrag
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12.07.2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 HVTG ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet keine bieteröffentliche Submission statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin ist sich bewusst, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass die Leistungsfähigkeit in den Jahren 2020 und 2021 ggf. nur verzerrt dargestellt werden kann. Aus diesem Grunde werden im Rahmen der Teilnahmebedingungen die entsprechenden Daten aus den vergangenen fünf Jahren abgefragt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6FQ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.