Bf Helmstedt, Erneuerung Gleismeldeanlage incl. Nutzlängenerweiterung Gl. 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64460
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Helmstedt, Erneuerung Gleismeldeanlage incl. Nutzlängenerweiterung Gl. 5
Erneuerung Gleismeldeanlage incl. Nutzlängenerweiterung Gl. 5
Bf Helmstedt, Erneuerung Gleismeldeanlage incl. Nutzlängenerweiterung Gl. 5 (SpDrS600)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus
Eigenmittel. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU:
Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrages 3 für RSTW Umbauten.
Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen
Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten
Unternehmen ausgeführt werden kann."). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung
und Änderung von bestehenden RSTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf Helmstedt, Erneuerung Gleismeldeanlage incl. Nutzlängenerweiterung Gl. 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.