Verbundvergabe Baufeldfreimachung - Bf Stadion (VE4310) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW) Referenznummer der Bekanntmachung: RTW-EU-2023-VE4310
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regionaltangente-west.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundvergabe Baufeldfreimachung - Bf Stadion (VE4310) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Anlegen der Baustraßen und BE-Flächen im Wasserschutzgebiet nach RiStWag, einschl. der besonderen Entwässerung bis zur betriebsbereiten Einrichtung, inkl. Dichtheitsprüfungen, Betreiben der Entwässerungsanlagen, Abriss von Gebäuden, Herstellen neuer Kabelwege mit Gleisquerungen in offener und geschlossener Bauweise, Kabelverlegearbeiten und Rückbauleistungen, Entsorgung anfallender Baustoffe sowie gesammelten Niederschlagswasser, Sicherungsleistungen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase und ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord I und Nord II, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt. Der Planfeststellungsabschnitt PFA Süd 1 befindet sich bereits in der Realisierung.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
• ca. 10.000 m2 Baugelände abräumen und auf Kampfmittel sondieren
• Abriss von 4 Nebengebäuden mit Verdacht auf Asbestbelastung
• 350 m asphaltierte Baustraße mit Unterbau und Entwässerung im Wasserschutzgebiet (WSZ II) nach RiStWag herstellen
• 3.600 m2 asphaltierte BE-Flächen im Wasserschutzgebiet (WSZ II/IIIa) nach RiStWag herstellen.
• Liefern und Einbau eines Leichtflüssigkeitsabscheider sowie 2er Pumpschächte mit betriebsbereiter Vorhaltung
• Sammeln und Abfahren des gesammelten Niederschlagswassers
• Einbau von 4 Gleisquerungen DN400 - DN700, tlw. im Rohrvortrieb,
• Einbau von Kabelschächten diverser Größen
• ca. 10 m Randweghalterung neben Kabelschacht herstellen
• ca. 400 m temporäre Kabelkanäle Gr. I liefern und verlegen
• ca. 600 m Kabelkanäle verschiedener Größen I, II, IV liefern und verlegen
• ca. 27 km Signalkabel verschiedener Durchmesser verlegen und einziehen
• ca. 27 km Bestandskabel aufnehmen und Rückbauen
• Bestandskabelwege zurückbauen
• Durchführen der Entsorgung (11.000 t Bodengemische, 230 t Gleisschotter)
• Sicherungsleistungen
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziff.III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zwingend zu verwendeten Eignungsbogen vorzulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/ die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist der Bewerbung beizulegen.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft:
(1) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis.
(3) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
(1) Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Kabeltiefbau- und Sicherungsleistungen)
zu (2): 5.000.000,00 € netto für den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Kabeltiefbau- und Sicherungsleistungen) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle von Bietergemeinschaften werden die jeweilig erzielten Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Bewertung addiert.)
Die Auftraggeberin hält Bieter grundsätzlich für geeignet, die neben den geforderten Angaben unter den Ziffern I bis IV des Eignungsbogens über gültige Präqualifizierungen (PQ) in den Kategorien "Bauleistungen für Kabel" und "Sicherungsleistungen - Verzeichnis I" bei der DB AG (im Folgenden als PQ-DB bezeichnet) verfügen.
Zur Darstellung ist das betreffende Formblatt des Eignungsbogens zu verwenden.
Für Bietergemeinschaften gilt: Nicht jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss für sich alle geforderten PQ-DB nachweisen. Es müssen aber alle geforderten PQ-DB insgesamt nachgewiesen werden. Gefordert wird der Nachweis aller unten aufgeführten PQ-DB.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über folgende gültige Präqualifizierungen der DB AG in der Kategorie
Bauleistungen für Kabel- und Sicherungsleistungen verfügen:
Bauleistungen für Kabel:
• Kabelführungssysteme inkl. Tiefbau
• Kabelverlegung
• Bauleistungen für Kabel - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Sicherungsleistungen:
• Verzeichnis I
Die Nachweise für die Präqualifizierung sind mit dem Angebot abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
RTW Planungsgesellschaft mbHStiftstraße 9-1760313 Frankfurt am MainDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eine Angebotslegung ist nur unter Verwendung der Angebotserklärung möglich, die bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden kann. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Der Eignungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften dürfen nur als solche anbieten. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 16.03.2023 bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Da dieses Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der SektVO und nicht der VOB/A geführt wird, finden die Vorschriften des § 14 EU VOB/A, insbesondere § 14 EU Abs. 6 VOB/A KEINE Anwendung; es erfolgt also KEIN bieteröffentlicher Versand des Submissionsergebnisses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]