KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39644
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
LÄA 27 - Der Umschlagbahnhof (Ubf) Kornwestheim wird um ein drittes Modul erweitert. Für die Beleuchtung des Umschlagbereichs (Hochmastbeleuchtung) ist über eine unternehmensinterne Genehmigung (UiG) eine objektbezogene Freigabe des verwendeten Leuchtentyps zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung zu erwirken. Dazu war unter anderem ein lichttechnisches Gutachten zu erstellen. Das Gutachten wurde als Nachtrag 20 beauftragt. Die UiG für die Hochmastleuchten wurde nicht erteilt, da die erforderliche Beleuchtungsstärke an der Rückfahrspur nicht vollumfänglich nachgewiesen werden konnte. Um dem Abhilfe zu schaffen, wurde planerisch eine zusätzliche Leuchtenreihe an der Rückfahrspur mit 26 Leuchten vorgesehen. Das bereits erstellte Lichttechnische Gutachten (Immissionsberechnung) ist unter den geänderten Bedingungen fortzuschreiben und zu ergänzen, um den Nachweis der nicht gesteigerten Belastung der Nachbarschaft durch Lichtemissionen zu erbringen. Die dafür zu erbringenden Leistungen sind nicht im Hauptvertrag enthalten. Ohne die zusätzlichen Leistungen ist keine vollständige Erstellung der Planung des dritten Moduls möglich.
Teil der beauftragten Leistung ist die Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens für die Erteilung einer UiG für die Hochmastbeleuchtung. Die nun zu beauftragenden Planungsleistungen umfassen die Ergänzung der bislang erbrachten Gutachterleistungen für eine neu geplante Reihe von Beleuchtungsmasten, die an der Rückfahrspur des 3. Moduls vorgesehen sind. Sie werden für das Erwirken der UiG erforderlich, um den Nachweis der nicht gesteigerten Belastung der Nachbarschaft durch Lichtemissionen zu erbringen. Da es sich um eine Ergänzung eines bereits vorliegenden Gutachtens handelt, ist es aus technischer Sicht geboten, dass die nun zu vergebenden Leistungen einheitlich durch den bisher tätigen Gutachter erbracht werden. Mit diesem Vorgehen wird die Kontinuität der Planung sichergestellt. Das Gutachten kann auf Basis der bereits vorliegenden Informationen fortgeschrieben und ohne Informationsverlust mit den neuen Arbeitsergebnissen ergänzt werden.