KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39644
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
LÄA 19 - Für das 3. Modul sind zur Beobachtung der Umschlagvorgänge in der Kranbahn jeweils auf der Nord- und Südseite Videokameras auf Masten zu planen. Die Forderung zur Planung der Videobeobachtung wurde vom Betreiber des Ubf, der Deutschen Umschlaggesellschaft Schiene - Straße (DUSS), erhoben. Diese wurde im Rahmen des Prüflaufs zum Vorplanungsheft gestellt. Die Erforderlichkeit der Planungsleistung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Planungsleistungen für den Auftraggeber nicht absehbar. Grundlage des Ausschreibungsinhalts war die Betriebliche Aufgabenstellung (BAst) für die Erweiterung des Ubf um das dritte Modul. In der BAst sind die Projektanforderungen des Betreibers gegenüber dem für die Projektumsetzung Verantwortlichen, hier dem Auftraggeber, definiert. In der BAst war zur Videobeobachtung beschrieben, dass diese entfällt. Folglich waren diese Leistungen auch nicht Teil des Hauptauftrags. Sie sind jedoch für die vollständige Erstellung der Planung des dritten Moduls unabdingbar.
Die oben beschriebenen Umstände konnte der Auftraggeber trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Kernaufgabe des mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragenden Planungsbüros ist und bleibt die gesamthafte Planung des Umschlagbahnhofs Kornwestheim, Neubau drittes Modul. Daher ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht.