KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39644
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
LÄA 20 - Der Umschlagbahnhof (Ubf) Kornwestheim wird um ein drittes Modul erweitert. Für die Beleuchtung des Umschlagbereichs (Hochmastbeleuchtung) ist über eine unternehmensinterne Genehmigung (UiG) eine objektbezogene Freigabe des verwendeten Leuchtentyps zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung zu erwirken. Dazu ist unter anderem ein lichttechnisches Gutachten zu erstellen. Die Forderung nach dem Gutachten wurde von der Fachstelle Beleuchtung bei der DB Netz AG bei Abstimmung des Inhalts des Antrags auf unternehmensinterne Genehmigung des Leuchtentyps erhoben. Die Erforderlichkeit des Gutachtens war zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Planungsleistungen für den Auftraggeber nicht absehbar. Damit sind diese Leistungen nicht Teil des Hauptauftrags. Sie sind jedoch für die vollständige Erstellung der Planung des dritten Moduls unabdingbar.
Die oben beschriebenen Umstände konnte der Auftraggeber trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Kernaufgabe des mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragenden Planungsbüros ist und bleibt die gesamthafte Planung des Umschlagbahnhofs Kornwestheim, Neubau drittes Modul. Daher ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht.