81293058-Stärkung von Dienstleistungen zur Förderung der Landwirtschaft in den Wertschöpfungsketten Reis, Maniok, Soja Referenznummer der Bekanntmachung: 81293058
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81293058-Stärkung von Dienstleistungen zur Förderung der Landwirtschaft in den Wertschöpfungsketten Reis, Maniok, Soja
II.1.4
Das Vorhaben Landwirtschaftliche Entwicklung (Programme Développement de l"Agriculture - PDA) in Burkina Faso zielt darauf ab durch eine Intensivierung und verbesserte Verarbeitung und Vermarktung der landwirtschaftlichen Produktion zur Ernährungssicherung und Armutsminderung beizutragen. Im Kern soll insbesondere die Leistungsfähigkeit der Akteure in den Wertschöpfungsketten Reis, Maniok und Soja - unter Berücksichtigung von umwelt-gerechten, agrarökologischen Produktionspraktiken - verbessert werden. Zielgruppe des Vorhabens sind: kleinbäuerliche Betriebe in der Primärproduktion und KKMU in der Verarbeitung und Vermarktung in den Wertschöpfungsketten Reis-, Maniok und Soja; ernährungsunsichere Haushalte. Der politische Partner ist das Ministerium für Landwirtschaft, Tierressourcen und Fischerei (MARAH).
Das Vorhaben verfolgt einen Wertschöpfungskettenansatz und setzt seine Maßnahmen über 4 Outputs um:
(1) Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung des Agrarsektors,
(2) Qualifizierung von Akteuren in den Wertschöpfungsketten Reis, Maniok, Soja zur Stärkung der Kompetenzen von Produzenten/innen und Unternehmern/innen und ihrer Organisationen in den geförderten WSK für eine umweltgerechte Bewirtschaftung ihrer Betriebe
(3) (Weiter-)Entwicklung von Dienstleistungsangeboten entlang der ausgewählten Wertschöpfungsketten,
(4) Capacity Development im Bereich ausgewogene Ernährung und gute Hygienepraktiken. Schwerpunktregionen des PDA sind die Regionen: Südwest, Cascades; Hauts-Bassins, Ost und Zentralost.
00000 Burkina Faso
II.2.4
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vergibt im Rahmen des Vorhabens Landwirtschaftliche Entwicklung in Burkina Faso (PDA) einen Auftrag zur Umsetzung eines von vier Projektoutputs. Dieser Output (Output 3) zielt auf den Ausbau der Dienstleistungsangebote für Fortbildungen für den ökologischen Anbau, umweltgerechtes Wirtschaften, effektives Unternehmertum, Zugang zu Finanzen, Versorgung mit Betriebsmitteln, Ernährung, Mechanisierung usw. in den Wertschöpfungsketten Maniok, Reis und Soja ab. Die Wirkungshypothese ist, dass damit optimale Voraussetzungen für die Kompetenzentwicklung der Zielgruppen geschaffen werden und die Nutzung der Angebote zu einer Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit führt.
Wie in der vorangegangenen Phase des Vorhabens arbeiten der Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) im Projektzeitraum eng zusammen.
Zentrale Elemente des Auftrages sind:
- Bestandsaufnahme der durch das PDA bereits erstellten Lernkonzepte und Schulungsansätze mit Relevanz für Output 3
- Abstimmung der Lerninhalte mit öffentlichen Partnern und Erarbeitung der Ausbildungsinhalte für Dienstleister/innen auf der Basis weiterer Praktiken und Methoden anderer Outputs des Vorhabens;
- Entwicklung von Konzepten für neue Dienstleistungen in den Bereichen Agrarökologie, Ernährung und Hygiene, Finanzierungen, Verarbeitung von Soja und "kleine" Mechanisierung;
- Konzeption von digitalisierten Beratungsangeboten und Schulungsangeboten zu ihrer Nutzung;
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der Vertragslandwirtschaft und anderer strukturierter Formen von Geschäftsbeziehungen, insbesondere in den WSK Maniok und Soja;
- Konzeptionelle Weiterentwicklung des Trainings- und Coaching-ansatzes "Geschäftsorientierung bäuerlicher Organisationen" (OPA Affaires);
- Identifizierung von Dienstleister/innen und Schulungen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.
- Schulung und Ausbildung von Dienstleistern und Zielgruppen mit entwickelten Konzepten und Materialien gemäß o.g. Zielsetzungen und Indikatoren
Die Aufgabenstellung umfasst auch die Bearbeitung von Schnittstellen zu den anderen Out-puts. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung bei der Aufbereitung von Trainings-, Coaching- und Beratungsinhalten für den an der Kompetenzentwicklung der Unternehmen orientierten Output 2 und 4.
7.1 Folgemaßnahme / Leistungszeitverlängerung
Es besteht die Option, dass die ausgeschriebene Leistung im Rahmen einer Folgemaßnahme des Grundprojekts in seinen wesentlichen Elementen fortgeführt wird. Im Einzelnen:
Art und Umfang:
Fortführung der in Kapitel 2 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Aktivitäten mit einer möglichen Ausweitung dieser Aktivitäten auf neue Arbeitspakete derselben Art. Die Anzahl der Fachkrafttage und die in Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Budgets werden im Rahmen des verfügbaren Finanzierungsvolumens proportional zu den zusätzlich erforderlichen Aktivitäten erhöht.
Voraussetzung: Beauftragung der Folgephase durch den Oberauftraggeber der GIZ.
7.2 Erweiterung des Leistungsinhalts
Es besteht die Option, dass die ausgeschriebene Leistung im Rahmen einer Auftragsänderung des Grundprojektes seitens des Oberauftraggebers angepasst wird. Im Einzelnen:
Art und Umfang:
Erweiterung der in Kapitel 2 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Aktivitäten auf neue Arbeitspakete derselben Art. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine genauen Angaben gemacht werden. Die Anzahl der Fachkrafttage und die in Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Budgets werden im Rahmen des verfügbaren Finanzierungsvolumens proportional zu den zusätzlich erforderlichen Aktivitäten erhöht.
Voraussetzung: Beauftragung des Projekts mit zusätzlichen Leistungspaketen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1.800.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1.800.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 500.000 EUR
2. Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiet: "landwirtschaftliche Beratung" und mindestens 4 Referenzprojekte in der Region: Western Afrika (Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Cote d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guina, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Mauritania, NIger, Nigeria, Saint Helena, Senegal, Sierra Leone, Togo).
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 500.000 EUR
2. Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiet: "landwirtschaftliche Beratung" und mindestens 4 Referenzprojekte in der Region: Western Afrika (Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Cote d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guina, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Mauritania, NIger, Nigeria, Saint Helena, Senegal, Sierra Leone, Togo).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YQUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.