Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gutachterleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
LÄA 07 Die Erstellung von Aufschlusskonzepten der Erkundungsphase 2 in den PFAs 8.5, 8.6, 8.8 und 8.9 sind an die INGE GuD - HIC -
BBI (19FEI40109) vergeben und vom AN im November 2022 erstellt worden.
Durch die fortschreitende Planung werden diversen Änderungen und Ergänzungen (siehe unser Schreiben vom 19.01.23) an
diesen Aufschlusskonzepten nötig, es muss überarbeitet und die Änderungen müssen einarbeitet werden. Unter anderem werden
diverse Bauwerke, die bisher zu berücksichtigen waren, für die Bearbeitung gelöscht, andere neue zu berücksichtigende
Bauwerke wurden ergänzt, wodurch Lücken in der Nummerierung der Bohrpunkte entstanden. Im PFA 8.7 sind die Änderungen
so massiv, dass die Übersichtlichkeit der Aufschlüsse erheblich leidet.
Die DB Netz befürchtet weitreichende Probleme bei der späteren Umsetzung des Bohrprogramms wenn diese Änderungen und
Nummerierungslücken nicht übersichtlich eingearbeitet werden und erachtet eine grundlegende Überarbeitung des
Aufschlusskonzeptes für notwendig.
Um das Bohrprogramm zu vervollständigen und ein aussagekräftiges Baugrundgutachten zu erstellen, kann die Überarbeitung
des Bohrkonzeptes nur durch den bereits beauftragten AN erfolgen. Die Leistungen sind nötig für ein vollständiges Bohrkonzept
und die daraus entstehendes Gutachten. Das Bohrkonzept ist Vertragsbestandteil des bestehenden Auftragnehmers, wenn die
zusätzlichen Leistungen an einen oder mehrere weitere AN vergeben werden könnte das zu einem inhomogenen Bohrkonzept
führen. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenen Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht
mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.