Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gutachterleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
LÄA 06 Die Erkundungsphase 1 des StA 8B wurde an die Arcadis Germany GmbH (Vertragsnummer) vergeben, welche im Auftrag der
DB Netz AG die für die Ausführung der Erkundungen notwendigen wasserrechlichen Anträge stellte.
Es liegen wasserrechtliche Genehmigungen für die Erkundungsarbeiten der Phase 1 des Landratsamt Emmendingen für den PfA
8.5, der Stadt Freiburg/ Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für den PfA 8.6 sowie des Landratsamt Breisgau-
Hochschwarzwald für die PfA 8.7 bis 8.9 vor. In diesen Genehmigungen wird nach Abschluss der Feldarbeiten die Übergabe einer
umfassenden Dokumentation der Aufschlussarbeiten sowie etwaiger Feldversuche von der DB Netz AG gefordert. Diese
Dokumentation war nicht Inhalt des Vertrages mit Arcadis.
Die geotechnische Begleitung und Bauüberwachung, Erstellung des geotechnischen Gutachtenes für die Stufe 1 sowie die
Erstellung und Eireichung der gasserrechtlichen Genehmigungen der Stufe 2 wurden im Anschluss an GuD (19FEI40109)
vergeben. Um die erforderliche wasserrechtlichen Genehmigungen für die Erkundungsphase 2 zu erhalten muss GuD die oben
genannten und von den Landratsämtern geforderten Berichte nun ausarbeiten, erstellen und den Genehmigungsstellen vorlegen.
Die Forderung der Landratsämter wurde erst nach Beauftragung von GuD gestellt und ist somit auch nicht Inhalt des
Hauptvertrages mit GuD. Sie ist jedoch unumgänglich für die Erreichung des geschuldeten werkvertraglichen Erfolges.
Die Vergabe der Leistung an einen anderen als den bereits eingearbeiteten Auftragnehmer führt zusätzlich zu einem erhöhten
Koordinationsaufand, zu Kosten für die mehrfache Prüfung und Einarbeitung der Kurzberichte in das Bohrkonzept sowie zu
Verzögerungen im laufenden Prozess.Ein Wechsel des AN ist daher aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich
und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt,
die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden. Ein erneutes Vergabeverfahren muss nicht
durchgeführt werden.