Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51741
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen
Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Netz Kiel (Flensburg- Weiche Jübek Schleswig Owschlag Rendsburg Osterrönfeld Bokelholm Nortorf Neumünster Brokstedt Wrist Dauenhof Elmshorn Tornesch)
Im Projekt ETCS Flensburg – Maschen ist vorgesehen, eine durchgängige Befahrbarkeit des Korridors Dänemark – Maschen mit ETCS herzustellen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
Technische Streckenausrüstung, Oberleitung ; Leit- und Sicherungstechnik
Objekt Brandschutz, Klimatechnik
etc...
weitere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen, die Ihnen per Link zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Planungsleistungen für das Gewerk TK und GSM-R sind nicht Bestandteil dieser Beauftragung. Die im Vertrag enthaltenen Planungsleistungen sind mit dem Gewerk TK und GSM-R abzustimmen und zu koordinieren. Die Planungsergebnisse für TK und GSM-R sind in die jeweilige Gesamtunterlage der Entwurfsplanung zu übernehmen. Dieses beinhaltet auch die Darstellung in den eigenen Planwerken und den Erläuterungsberichten.
Desweiteren bitten wir Sie für die Teilnahmeanträge 21FEI51741_Teilnahmeantrag Los 1 Kiel und 21FEI51741_Teilnahmeantrag Los 2 Hamburg für das Verfahren zu beachten
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Netz Kiel (Flensburg- Weiche Jübek Schleswig Owschlag Rendsburg Osterrönfeld Bokelholm Nortorf Neumünster Brokstedt Wrist Dauenhof Elmshorn Tornesch)
Im Projekt ETCS Flensburg – Maschen ist vorgesehen, eine durchgängige Befahrbarkeit des Korridors Dänemark – Maschen mit ETCS herzustellen.
Folgende Planungsleistungen werden unteranderem als übertragene Leistungen ausgeschrieben:
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
Technische Streckenausrüstung, Oberleitung ; Leit- und Sicherungstechnik
Objekt Brandschutz, Klimatechnik
etc...
weitere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen, die Ihnen per Link zur Verfügung gestellt werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Mehrkostenanzeige MKA 13- Umwelt Planrecht Anzeige (2. Upload wegen Prozess)
Bei der ETCS-Ausrüstung handelt es sich um eine Ausrüstung mit ERTMS, die Maßnahme ist aus diesem Grund planrechtsfrei
einzuordnen. Die Stellwerksneubauten bedingen die Anpassung von Bahnübergangsanlagen. An vier Bahnübergängen kommen
dabei aufgrund von Änderungen der Sicherungsarten planrechtsrelevante Tatbestände zum Tragen. Für die planrechtsrelevanten
Bahnübergangsplanungen sind gesonderte Umweltunterlagen zu erstellen, die in Inhalt und redaktioneller Form den
Anforderungen des EBA entsprechen müssen. Diese unterscheiden sich von den Berichten, die einzeln pro Landkreis zu erstellen
sind. Durch das Erstellen der zusätzlichen Berichte entsteht ein Mehraufwand gegenüber der vereinbarten Leistung.
Die zusätzlichen Berichte sollen durch den beauftragten Auftragnehmer erstellt werden, da dieser bereits mit der Bearbeitungder Umweltgutachten im Projekt begonnen hat. Es können so Synergie-Effekte erzielt werden, da bestimmte Schutzgüter zwar inmehreren Berichten beschrieben werden müssen, die Grundlagenermittlung aber nur einmal duchzuführen ist. Die Beauftragungeines weiteren Auftragnehmers würde viel Zeit in Anspruch nehmen und einen zusätzlichen Abstimmungsbedarf zwischen deneinzelnen Planungsbüros verursachen. Es wäre dadurch die zeitnahe Fertigstellung der Umweltunterlagen gefährdet. Darausfolgend ergäbe sich die Gefahr einer Verzögerung des Baustarts und eine Nichtnutzung bereits geplanter Sperrzeiten imGleisbereich.