Linienbündel 301 (Fulda/Aula) Referenznummer der Bekanntmachung: 4594
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel 301 (Fulda/Aula)
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Hersfeld-Rotenburg sowie angrenzende Kreise.
Buslinien
Linie 360 Bad Hersfeld – Hauneck – Eiterfeld
Linie 365 Bad Hersfeld – Hauneck – Haunetal
Linie 370 Bad Hersfeld – Neuenstein (– Eisenberg )
Linie 380 Bad Hersfeld – Asbach – Niederaula
Linie 381 Niederaula – Asbach / Haunetal
Linie 382 Niederaula – Kirchheim – Willingshain
Linie 383 Niederaula – Kirchheim – Oberaula
Linie 384 Neukirchen – Oberstoppel
Linie 385 Neukirchen – Wehrda
Linie 391 Niederaula – Breitenbach am Herzberg
AST-Linien
Linie 329 AST Bad Hersfeld – Ludwigsau
Linie 359.1 AST Bad Hersfeld: Stadtmitte – Frauenberg – Finkenweg
Linie 359.2 AST Bad Hersfeld: Stadtmitte – Johannesberg
Linie 359.3 AST Bad Hersfeld: Stadtmitte – Hohe Luft – Petersberg – Sorga –Kathus
Linie 359.4 AST Bad Hersfeld: Stadtmitte – Klinikum – Heenes – Allmershausen
Linie 369 AST Bad Hersfeld – Hauneck – Haunetal
Linie 379 AST Bad Hersfeld – Neuenstein
Linie 389 AST Bad Hersfeld – Kirchheim
Linie 399 AST Bad Hersfeld – Asbach – Niederaula – Breitenbach
Landkreises Hersfeld-Rotenburg sowie angrenzende Kreise.
Die Buslinien im Linienbündel „Fulda/Aula“ verkehren überwiegend im südlichen Gebiet des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Mit der regionalen Buslinie 360 und den lokalen Buslinien 365 und 380 wird die Kreisstadt Bad Hersfeld mit den umliegenden Gemeinden Hauneck, Haunetal, Niederaula sowie der Marktgemeinde Eiterfeld im Landkreis Fulda verbunden. Die lokalen Buslinien 383 und 391 verbinden Ortsteile der Gemeinden Kirchheim, Oberaula und Breitenbach am Herzberg mit Niederaula, wo Anschlüsse an weiterführende Linien in die Kreisstadt Bad Hersfeld bestehen. Innerhalb der Marktgemeinde Haunetal verkehrt die lokale Buslinie 385. Im schulverkehrsorientierten Linienverkehr verbinden die lokalen Buslinien 370, 381, 382 und 384 mehrere Schulstandorte mit den umliegenden Ortsteilen.
Verknüpfungspunkte zum regionalen Bahnverkehr befinden sich in Bad Hersfeld und in Haunetal-Neukirchen. Umsteigemöglichkeiten zu weiterführenden Buslinien in benachbarte Landkreise bestehen in Kirchheim, Niederaula und Breitenbach am Herzberg. Schulstandorte werden bedient in Bad Hersfeld, Bad Hersfeld-Asbach, Breitenbach am Herzberg, Hauneck-Unterhaun, Haunetal-Neukirchen, Kirchheim, Neuenstein-Obergeis und Niederaula.
Der lokale Verkehr mit AnrufSammelTaxis (AST) auf den Linien 329, 369, 379, 389 und 399 schafft außerhalb der Betriebszeiten des Busverkehrs ein Verkehrsangebot zwischen Bad Hersfeld und den Ortsteilen der Gemeinden Breitenbach am Herzberg, Hauneck, Haunetal, Kirchheim, Ludwigsau, Neuenstein und Niederaula. Mit den AST-Linien 359.1-351.4, 389 und 399 werden darüber hinaus Fahrten in der Kernstadt und in die Stadtteile der Stadt Bad Hersfeld angeboten.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 14 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse Kategorie A, 7 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 804.041 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 22.080 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (2 PKW, 2 Van) und geschätzten 91.400 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 14.01.2023.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 14.01.2023.
• Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig
• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie anhand des Hochladeberichts, ob Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht;
- sonstige Angebotsunterlagen:
-> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
-> Das Preisblatt (Anlage B zum Angebotsschreiben): Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
->Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
-> Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
-> Falls zutreffend: Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
-> Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
-> Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
- Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E43692972 zu stellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)