Fahrten im freigestellten Schülerverkehr Tour 6 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-11-1.40/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hef-rof.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hef-rof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrten im freigestellten Schülerverkehr Tour 6
August-Wilhelm-Mende-Schule Bebra im Landkreis Hersfeld-Rotenburg –
Schülerbeförderung (Kleinbus) im freigestellten Schulverkehr für den Zeitraum ab 24.04.2023 bis 12.07.2024 zu vergeben. Die Tour 6 umfasst die Strecke von Philippsthal über Friedewald und Ronshausen mit Ortsteilen zur Schule und zurück.
Beförderungszeiten: täglich an allen Schultagen Hin- und Rückfahrten zum Unterrichtsbeginn, Ausstieg der Kinder an der Schule 8:00 Uhr; Einstieg nach Unterrichtsende 14:25 Uhr (dienstags, mittwochs, donnerstags) bzw.12:45 Uhr (montags und freitags).
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
August-Wilhelm-Mende-Schule Bebra im Landkreis Hersfeld-Rotenburg –
Schülerbeförderung (Kleinbus) im freigestellten Schulverkehr für den Zeitraum ab 24.04.2023 bis 12.07.2024 zu vergeben. Die Tour 6 umfasst die Strecke von Philippsthal über Friedewald und Ronshausen mit Ortsteilen zur Schule und zurück.
Beförderungszeiten: täglich an allen Schultagen Hin- und Rückfahrten zum Unterrichtsbeginn, Ausstieg der Kinder an der Schule 8:00 Uhr; Einstieg nach Unterrichtsende 14:25 Uhr (dienstags, mittwochs, donnerstags) bzw.12:45 Uhr (montags und freitags).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
- Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014.
Eigenerklärung dass
-die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und
-keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
-die Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden bin/ist:
a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland);
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
bzw. gleichgesetzte Verstöße gegen entspr. Strafnormen anderer Staaten.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund einer kurzfristigen Kündigung der vormals ausgeschriebenen Tour 6 durch den ursprünglichen Auftragnehmer ist nunmehr eine Neuausschreibung mit verkürzten Fristen erforderlich, um bis zum Ausführungszeitpunkt schnellstmöglich Ersatz beschaffen zu können.
Landratsamt Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, Raum 333
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang von der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]