Urologische Röntgenarbeitsplätze Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004134
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/offenbach
Abschnitt II: Gegenstand
Urologische Röntgenarbeitsplätze
Für das Sana Klinikum Offenbach sind zwei Urologische Röntgenarbeitsplätze zu beschaffen
Lieferung und Montage eines Urologischen Röntgenarbeitsplatzes
Lieferung und Montage eines Urologischen Röntgenarbeitsplatzes mit der Möglichkeit einen mobilen Lithotripter
einzusetzen
Zusätzliche Ausstattungen für die Röntgenanlage, mobiler Lithotripter
Lieferung und Montage eines Urologischen Röntgenarbeitsplatzes
Lieferung und Montage eines Urologischen Röntgenarbeitsplatzes
Zusätzliche Ausstattungen für die Röntgenanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage eines Urologischen Röntgenarbeitsplatzes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage eines Urologischen Röntgenarbeitsplatzes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64151
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen bzw. (10
Kalendertagen bei elektronischer Übermittlung) nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.