Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA240: Entsorgung Boden Z2_DK II
m Zuge der Maßnahme soll u. a. Bodenaushub mit unterschiedlichen Belastungseinstufungen (gemäß Titel 01.06. Entsorgung) von der Baustelle abtransportiert und entsorgt werden. Die Untersuchungen zur Belastungseinteilung haben eine Einstufung Z2/DK II ergeben. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung wurde von Deponieklasse 0 ausgegangen.
Aufgrund der höher als erwarteten und ausgeschriebenen Belastungsklasse fallen entsprechende Mehrkosten für die Entsorgung
des Materials an. Trotz Beprobung im Vorfeld der Ausschreibung konnte der AG die korrekte Deponieklasse nicht vorhersehen. Weiterhin besteht die Leistung aus dem Entsorgen des Bodenaushubs. Lediglich die Deponieklasse hat sich geändert, deshalb bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.