Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA208: Aufgeständerte Kunststoff-Kabelkanäle Gr. I und II im LL13 und LL15
Vor Ort wurde festgestellt, dass der ursprünglich geplante Betonkabelkanal in einigen Bereichen nur unter Beeinträchtigung der Bautabuzonen und umfangreicher Freischnittarbeiten hergestellt werden kann. Zur Minimierung der Eingriffe muss in den betroffenen Abschnitten der Einbau von aufgeständerten Kunststoffkabelkanälen der Größen I und II erfolgen. Im Bereich von Fluchttüren sind in der Lärmschutzwand ggfs. Absenkungen und bodengleiche Übergänge an den Kunststoffkabelkanälen herzustellen. Durch die in der Örtlichkeit gegenüber der Planung abweichende Lage der bestehenden Lärmschutzwand sowie der unmittelbar angrenzenden Bautabuzonen ist keine Zufahrt mit Fahrzeugen und Geräten möglich. Deshalb müssen die Erdarbeiten, z. B. für die Herstellung der bodengleichen Übergänge und der Stützen, als Handschachtung ausgeführt werden und sämtliches Material, Werkzeug und Kleingerät etc. per Hand zur Einsatzstelle und zurück transportiert werden. Die zusätzliche Leistung ist notwendig, um den vertraglich vereinbarten Kabelkanal zu erstellen. Durch einen Konflikt mit der Bautabuzone müssen aufgeständerte Kunststoffkabelkanäle verwendet werden. Da der AN mit der Durchführung der Kabeltiefbauarbeiten beauftragt ist, ist ein AN Wechsel für die betroffenen Bereiche aus technischen Gründen nicht möglich. Durch einen Wechsel des AN und einer damit einhergehenden Aufteilung der Kabeltiefbauarbeiten würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten und Schwierigekiten beim Ineinandergreifen der getrennt vergebenen Kabeltiefbauarbeiten entstehen. Der AN ist bereits mit der Durchführung der Kabeltiefbauarbeiten beauftragt. Bei einer getrennten Vergabe, für die von der zusätzlichen Leistung betroffenen Bereiche würde es zu Zusatzkosten kommen, da honorarminimierende Faktoren, wie Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungserbringung verloren gehen würden. Außerdem ist eine getrennte Vergabe aus technischen Gründen nicht möglich. Bei einem vollständigen AN Wechsel für die gesamten Kabeltiefbauarbeiten käme es zu beträchtlichen Zusatzkosten, da dem AN nicht ersparte Mehraufwendungen erstattet werden müssten.