22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge mit Beladung - 37-2022-00069 Referenznummer der Bekanntmachung: 0001/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge mit Beladung - 37-2022-00069
22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge mit Beladung
Fahrgestell und Aufbau
Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
Lieferung von 22 Hilfeleistungslöschfahrzeugen EN 1846-1 M-1-7-1200 - 10/200 - 1 gemäß Leistungsbeschreibung
Beladung
Lieferung zum Sitz des Auftragnehmers Los 1 (wird durch den Auftraggeber mitgeteilt)
Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung gemäß Leistungsbeschreibung
Akkubetriebene Beleuchtungs- und Rettungsgeräte
Lieferung zum Sitz des Auftragnehmers Los 1 (wird durch den Auftraggeber mitgeteilt)
Lieferung von akkubetriebenne Beleuchtungs- und Arbeitsgeräten gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 22 Hilfeleistungslöschfahrzeugen EN 1846-1 M-1-7-1200 - 10/200 - 1 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Akkubetriebene Beleuchtungs- und Rettungsgeräte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren (Los 1, Los 2 und Los 3) wurde am 14.02.2023 aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).