Rahmenvertrag Fahrradleasing mit Service Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_017
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 021-059512)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fahrradleasing mit Service
Die Auftraggeberin möchte ihren Mitarbeitenden einen Anreiz geben, das Mobilitätsverhalten klimafreundlicher zu gestalten. Dazu trägt Radfahren bei, außerdem fördert regelmäßiges Radfahren die körperliche Fitness. Arbeitgeber haben ein Interesse an gesunden und leis-tungsfähigen Mitarbeitenden. Deshalb hat sich die Auftraggeberin dazu entschlossen, ihren Mitarbeitenden auf Basis des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Lea-sings von Fahrrädern (TV-Fahrradleasing vom 03.03.2022) Fahrräder und Pedelecs 25 im Rahmen des Fahrrad-Leasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Je Mitarbeitenden wird im Rahmen dieser Vereinbarung maximal ein Rad bezogen.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Mitarbeiten-den selbst getragen. Die Auftraggeberin beteiligt sich in Form eines Zuschusses, deren Höhe mit der Personalvertretung zu vereinbaren ist
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Vertrag beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2025. Die Auftraggeberin ist berechtigt die Laufzeit des Vertrages 2-mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich ausgeübt werden.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Er beginnt mit der Bereitstellung des Angebotes zur Nutzung durch die Beschäftigten am 01.05.2023. Die Laufzeit des Rahmenvertrags zum Fahrradleasing beträgt 24 Monate. Die Auftraggeberin hat das einseitige Optionsrecht, den Rahmenvertrag zum Fahrradleasing zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Rahmenvertrag zum Fahrradleasing verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis zur Gesamtlaufzeit von 48 Monaten), sofern die Auftraggeberin vor Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums nicht den Rahmenvertrag zum Fahrradleasing mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigt. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.