München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
005 - Kabelführung BSH West DB-Netz, Gitterrinen.
Beschaffung von Kabelführungssystemen und Einbau im BSH West gem. Festlegungen in der Abstimmung TK vom 13.10.2022.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
005 - In der TK-Abstimmung vom 13.10.2022 wurde das Erfordernis von Kabelführungssystemen erkannt und dem AN-TK die Beschaffung und Montage dieser angeordnet. Die zusätzliche Leistung kann auf Grund ihrer Kleinteiligkeit vom vertraglich gebundenen AN-TK im Rahmen seiner vertraglichen Leistungen (u.a. Ausstattung des BSH West mit TK-Technik) direkt mit ausgeführt werden. Aus einem Unternehmer-wechsel resultiert das Risiko höherer Kosten, da der AN-TK die erforderlichen Komponenten auf Grund von bestehenden Rahmenverträgen mit den Anbietern günstigere Konditionen bekommt, während ein Fremdunternehmen i.d.R. höhere Einzelpreise bezahlen muss. Zudem werden bei einem Unternehmerwechsel zusätzliche Kosten für Baustelleneinrichtung, Personal- und (Klein-)Gerätebeistellung fällig. Der AN-TK ist vor Ort, und kann die Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Leistungen mit ausführen. Zudem besteht hier kein Risiko einer Verzögerung oder Behinderung.