Bettwäsche, Handtücher Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0068
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bettwäsche, Handtücher
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bettwäsche und Handtüchern
Bettwäsche
Standorte der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Bettdeckenbezüge: ca. 49.600 Stück
Bettlaken: ca. 49.600 Stück
Kopfkissenbezüge: ca. 49.600 Stück
Kopfkissen: ca. 24.600 Stück
Steppdecken: ca. 24.600 Stück
Handtücher, groß: ca. 80.000 Stück
Handtücher, klein: ca. 80.000 Stück
Waschlappen: ca. 20.000 Stück
Vorgenannte Mengen beziehen sich auf die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf zu (quantitative Leistungserweiterung). Als maximale Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, werden folgende Stückzahlen festgelegt:
Los 1 "Bettwäsche":
Bettdeckenbezüge: 59.520 Stück
Bettlaken: 59.520 Stück
Kopfkissenbezüge: 59.520 Stück
Kopfkissen: 29.520 Stück
Steppdecken: 29.520 Stück
Handtücher, groß: 96.000 Stück
Handtücher, klein: 96.000 Stück
Waschlappen: ca. 24.000 Stück
Diese Mengen ergeben sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge.
Bei Erreichen dieser Höchstmengen endet der Vertrag, auch wenn das angegebene Ende der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist.
Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr, d. h. längstens bis 31.05.2027 (maximale Laufzeit: 4 Jahre). Datumsangaben sind vorbehaltliche Termine.
Rahmenvereinbarung mit elektronischer Bestellabwicklung (eProcurement-System)
Einwegbettwäsche
Standorte der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Einwegbettdecken, Sommer: ca. 74.000 Stück
Einwegbettdecken, Winter: ca. 146.000 Stück
Einwegbettlaken: ca. 220.000 Stück
Vorgenannte Mengen beziehen sich auf die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf zu (quantitative Leistungserweiterung). Als maximale Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, werden folgende Stückzahlen festgelegt:
Los 2 "Einwegbettwäsche":
Einwegbettdecken, Sommer: 88.800 Stück
Einwegbettdecken, Winter: ca. 175.200 Stück
Einwegbettlaken: ca. 264.000 Stück
Diese Mengen ergeben sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge.
Bei Erreichen dieser Höchstmengen endet der Vertrag, auch wenn das angegebene Ende der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist.
Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr, d. h. längstens bis 31.05.2027 (maximale Laufzeit: 4 Jahre). Datumsangaben sind vorbehaltliche Termine.
Rahmenvereinbarung mit elektronischer Bestellabwicklung (eProcurement-System)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vom Bieter einzureichen: Erklärung zur Eignung, Erklärung zu Russland-Sanktionen
Mit dem Angebot vom Bieter einzureichen: eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Umfang, öffentliche und/oder private Empfänger der Leistung, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, Erbringungszeitpunkt, Wert, Referenzen mit aussagefähigen Unterlagen zur Erfüllung der Erfordernisse zur elektronischen Bestellabwicklung bzw. ausführliche Referenzunterlagen zu bisher bereits realisierten eProcurement-Lösungen (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese durch den Bieter zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer einzureichen; bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen ausschließlich kostenfrei auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de
Mit dem Angebot Vorlage nachstehender Unterlagen:
Los 1: Produktdatenblätter als produktspezifische Unterlagen, Produktmuster, nur betreffend Los 1, Positionen 1.1 bis 1.3 und 1.6 bis 1.8: Zertifikat "OEKO-TEX Standard 100" oder gleichwertiges Zertifikat (Der Auftragnehmer hat das Zertifikat in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung vorzulegen.)
Los 2: Produktdatenblätter als produktspezifische Unterlagen, Produktmuster
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern: Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Vordruck 235)
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Vordruck 632EU/Ziffer 5)
Betreffend das Zuschlagskriterium "Materialverarbeitung" (Gewichtung 30 %) zwingende Bemusterung; werden Muster (je Position des angebotenen Loses) bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Bieters von dem weiteren Verfahren. Eine Nachforderung der Muster erfolgt nicht.
Vertragsstrafe:
Ab Nichteinhaltung des Ausführungsbeginns zum 01.06.2023 und ab Nichteinhaltung der zwingenden Belieferung der Standorte innerhalb von 10 Kalendertagen ab Bestellung werden als Vertragsstrafe 0,5 % der Auftragssumme der ausstehenden Lieferung pro vollendetem Tag in Abzug gebracht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 4 % der Auftragssumme der ausstehenden Lieferung begrenzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de