Unterhaltsreinigung und sonstige Leistungen Landgericht und Bewährungshilfe Limburg Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und sonstige Leistungen Landgericht und Bewährungshilfe Limburg
Unterhaltsreinigung und sonstige Leistungen Landegericht und Bewährungshilfe Limburg
Landgericht Limburg, Schiede 14, 65549 Limburg und Bewährungshilfe Limburg, Schiede 20-22, 65549 Limburg
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte von insgesamt ca. 416.877 m² Jahresvollreinigungsfläche und ca. 287.275 m² Jahressichtreinigungsfläche (insgesamt ca. 704.152 m²) im Landgericht Limburg, Schiede 14, 65549 Limburg und der Bewährungshilfe Limburg, Schiede 20-22, 65549 Limburg.
Anlassbezogene Sonderreinigungen (Innen- und Unterhaltsreinigungen) sind auf Abruf durch den Auftraggeber durchzuführen und die Flure (Linoleum) sind zweimal im Monat zu polieren (Jahresfläche insgesamt 10.322 m²)
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbes. Jugendarbeitsschutzgesetz
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
Referenzen: Eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
-Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
-Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
-Empfänger (öffentliche und /oder private Empfänger)
-Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
-Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein. Dem Angebot ist eine Erklärung bezüglich Unternehmensdaten beizufügen.
Es wird daraufhingewiesen, dass sich der AN mit Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem AG zu ermöglichen alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf nur Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hess. Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]