KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 37-89 - Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der
anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten
Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen Grundlagenfachmodelle für
Ingenieurbauwerke Stützwänden (IB SW) benötigt werden.
Diese Grundlagenfachmodelle müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter des AG entsprechen.
Um dies sicherzustellen, wurde vorab in verschiedenen Terminen anhand eines Präzendesfalls ein gemeinsames Verständnis
geschaffen und das übergreifende, strategische Vorgehen dazu detailliert besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse sind die nun
zusätzlich anfallenden Leistungen erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in
der Lph 2 erbringen zu können.
Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen
Leistungen in Form von der Erstellung von planungsunterstützenden Grundlagenfachmodellen sind jedoch nötig zur Erfüllung des
Werkvertrages des AN.
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese besonders
qualifiziert, die noch für die Planung des Projektes benötigten Informationen zu sammeln um anschließend die
Grundlagenfachmodelle IB SW zu erstellen. Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Informationen
nochmals abgefragt, recherchiert und aufgenommen werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich
reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche vorraussichtlich Qualitätsverluste
sowie eine Vielzahl von zusätzlichen Prüfschleifen mit sich ziehen. Die zusätzlichen Schnittstellen und entstehenden Prüfschleifen
würden das Projekt enorm verzögern. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und
Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen
wird.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die vorliegenden Unterlagen sichten, prüfen und nach den
Festlegungen erneut bewerten und letzten Endes für alle Fachmodelle kompatible Grundlagenfachmodelle erzeugen. Zusätzlich
sind weitere Zulieferungen und Ergänzungen für die Ingenierbauwerke Stützwände in der A-/O-Liste und auch im BAP notwendig.
Diese Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu terminlichen Verzögerungen,
sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowie
Terminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein
hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.