Erneuerung EÜ Elsfleth - Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60256
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Elsfleth - Umweltplanung
LBP, UVS, FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag zum Artenschutz, Kartierung, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Retentionsraumgutachten, Hydrogeolog. Gutachten und zusätzlich Schalltechn. Untersuchung
Elsfleth
Durchführung der Umweltplanung für die Erneuerung der EÜ Elsfleth:
LBP, UVS, FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag zum Artenschutz, Kartierung, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Retentionsraumgutachten, Hydrogeolog. Gutachten und zusätzlich Schalltechn. Untersuchung
Folgende Leistungen werden als Optionen vorgesehen: UVP-Bericht Anlage 1.2 ab Punkt 3, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) in Anlage 1.3, die FFH-Verträglichkeitsstudien in Anlage 1.4 & 1.5 ab Punkt 3, Fachbeitrag zum Artenschutz in Anlage 1.6, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie in Anlage 1.8, Retentionsraumgutachten in Anlage 1.9 und Schalltechnische Untersuchungen in Anlage 1.11
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung EÜ Elsfleth - Umweltplanung
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.