ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Main-Kinzig-Kreis
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA136: Rückbau provisorischer Gleisquerungen
Im Baustellenbereich des ESTW-ZU Gelnhausen wurden auf Grundlage der freigegebenen AP provisorische Querungen mittels DN110er Kunststoffrohren gebaut um einen temporären LST-Bauzustand zu ermöglichen. Als Baufeldfreimachung für den folgenden Bauzustand müssen dieses Querungen entfernt werden, damit Querungen in offener Bauweise gebaut werden können. Die Notwendigkeit der temporären Querungen ergab sich aus der AP, sodass der entsprechende Bedarf zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt war.
Der AN schuldet die Herstellung der notwendigen Kabeltrassen inkl. Querungen, sowohl für den Endzustand, als auch für Zwischenzustände. Zudem beruht die Bauausführung auf der vom AN erstellten AP, sodass hier auch ein zwingender Gewährleistungszusammenhang vorliegt. Eine Einbindung eines zusätzlichen AN für den Rückbau der provisorischen Querungen würde zu einer zusätzlichen Gewährleistungsschnittstelle führen. Eventuelle Gewährleistungsfälle könnten dem bisher beteiligten AN somit nicht klar zu gewiesen werden. Eine Einbindung eines zusätzlichen AN würde einen deutlichen Koordinationsmehraufwand bedeuten. Da für die beschriebenen Maßnahmen Sperrpausen benötigt werden, besteht die Gefahr, dass diese lange im Voraus beantragten Sperrzeiten zur Umsetzung der Leistung nicht ausreichen. Projektverschiebungen wären hierdurch nicht auszuschließen.