Instandhaltung diverser Beatmungs- und Anästhesiegeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung diverser Beatmungs- und Anästhesiegeräte
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Instandhaltung der Beatmungs- und Anästhesiegeräte (gemäß der Anlage „Geräteliste“) am Universitätsklinikum Frankfurt am Main.
Die Leistungen sollen anhand eines Vollservice- bzw. Wartungsvertrages angeboten werden.
Los 1
Frankfurt am Main
Vollservice Beatmungs- und Anästhesiegeräte des Herstellers Löwenstein Medical GmbH inkl.Vaporen des Herstellers Dräger Medical GmbH
Los 2
Frankfurt am Main
Vollservice Beatmungs- und Anästhesiegeräte des Herstellers Dräger Medical GmbH inkl. Atemgasbefeuchter des Herstellers Fisher & Paykel
Los 3
Frankfurt am Main
Vollservice Beatmungs- und Anästhesiegeräte des Herstellers Getinge Deutschland GmbH
Los 4
Frankfurt am Main
Wartung Beatmungsgeräte des Herstellers Fritz Stephan GmbH
Los 5
Frankfurt am Main
Wartung Beatmungsgeräte des Herstellers Salvia Lifetec GmbH
Los 6
Frankfurt am Main
Wartung Beatmungsgeräte des Herstellers Hamilton Deutschland
Los 7
Frankfurt am Main
Wartung Inhalations-Narkosegeräte des Herstellers GE Healthcare
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise nach Ziff. III.1.2 dieser Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, wird im Rahmen
der Eignungsprüfung überprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die
Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so behält sich der Auftraggeber vor, eine gemeinsame Haftung
des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.