Baustellenüberwachung, Pförtnerdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2022-00505
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustellenüberwachung, Pförtnerdienst
Baustellenüberwachung, Pförtnerdienst
Personal- und Organisationsamt
der Stadt Frankfurt am Main
Alte Mainzer Gasse 4
60311 Frankfurt am Main
Pfortendienst
Zugangskontrolle
Baustellenüberwachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der Handwerksrolle (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € p.a. x 2, Tätigkeits- bzw. Bear¬beitungsschäden 5 Mio. € p.a. x 2, und Schlüsselschäden 100.000 € p.a. x2, sowie Umwelthaftpflicht¬versicherung für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € je Scha¬denfall. Sollten diese Mindestdeckungssummen nicht nachge¬wiesen werden können, ist eine Erklärung der Versicherung auf Erhöhung bis zu den geforderten Summen im Zuschlagsfall vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
2.2 Umsatzhöhe der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Dienstleistungen.
Der AN hat über die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich etwaiger Optionszeiten) eine Erlaub¬nis gemäß § 34 Absatz 1 S.1 Gewerbeordnung zu besitzen. Der AN ist verpflichtet, dem AG un¬aufgefordert die jeweilige Verlängerung der Erlaubnis nach § 34a GeWO und die Mitgliedschaft im Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder einer gleichwertigen Vereini¬gung nachzuweisen.
Bitte beachten! Es können nur Angebote von Bieterinnen/Bietern berücksichtigt werden, die bei Angebotsabgabe bereits im Besitz einer Erlaubnis des für den Betriebssitz zustän¬digen Landesarbeitsamtes zur gewerblichen Überlassung von Leiharbeitnehmerinnen/ Leiharbeitnehmern im Sinne des § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sind und das Original oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie dieser Erlaubnis.
· Der AN benennt einen Einsatz- /Projektleiter (Sicher-heitsdienstleitung) und einen Stellvertreter, der IHK geprüfte Werkschutzfachkraft oder Werk-schutzmeister mit IHK Prüfung oder vergleichbarer Qualifikation ist.
· Niederlassung in Frankfurt am Main oder im Umkreis von 50 Km des Rathaus Römer entfernt. Wenn nein ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
· Der AN garantiert, dass er alle für Bewachungsaufgaben eingesetzten Personen der zuständigen Behörde gemäß § 9 Abs. 3 der BewachV gemeldet hat.
· Ersatzgestellung bei Bedarf, spätestens maximal innerhalb von 1 Stunde, nach Meldung durch den Auftragnehmer oder benannter Vertretung.
3.1 Mindestens drei Referenzen in vergleichbarer Größenordnung des Vergabeverfahrens sind vorzuwei-sen.
3.2 Darstellung der Arbeitsorganisation (Objektübernahme und -Vorbereitung, Arbeitskleidung). Nach¬weise über die Eignungen des eingesetzten Personals.
3.3 Aktuelle Anzahl Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen im Bereich der ausgeschriebenen Pfortendienste. 3.4 Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name / Qualifikation)
3.6 Der AN hat über die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich etwaiger Optionszeiten) eine
Erlaubnis gemäß § 34 Absatz 1 S.1 Gewerbeordnung und eine Mitgliedschaft im Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft zu besitzen. Der AN ist verpflichtet, dem AG unaufgefordert die jeweilige Verlängerung der Erlaubnis nach § 34a GeWO und die Mitgliedschaft im Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder einer gleichwertigen Vereinigung nachzuweisen. Erlaubnis für die Überlassung von Leih-arbeitnehmerinnen/ Leiharbeitnehmern im Sinne des § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsge-setzes (AÜG) über die gesamte Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).