Forderungsbearbeitung bei Bankeninsolvenz Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0016

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Forderungsbearbeitung bei Bankeninsolvenz

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66110000 Bankdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer übernimmt im Krisenfall die Funktion der insolventen Durchleitungsbank (insbesondere den Forderungseinzug der sicherungshalber an die KfW abgetretenen Forderungen), nicht aber die Risiken aus dem Kreditportfolio.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66110000 Bankdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber lässt sich im Bankdurchleitungsgeschäft von den von ihr refinanzierten Hausbanken deren Forderungen gegen die Endkreditnehmer aus den von dem Auftraggeber refinanzierten Krediten zur Sicherheit abtreten. Im Fall einer Hausbank-Insolvenz hat der Auftraggeber das gesetzliche Recht (aber nicht die Pflicht), die Verwertung der ihr zur Sicherheit abgetretenen Forderungen ge-gen die Endkreditnehmer selbst (statt durch den Insolvenzverwalter) zu übernehmen. Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Forderungsbearbeitung im Falle einer Bankeninsolvenz. Der Auftragnehmer muss während der Vertragslaufzeit jederzeit in der Lage sein, einen Einzelauftrag gemäß den Vorgaben des Rahmenvertrags auszuführen (auch „Aktivierung“ genannt) und muss nach Erteilung eines Einzelauftrages (Aktivierung) die folgenden Teilleistungen für ein von dem Auftraggeber bestimmtes Darlehensportfolio nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrages (Aktivierung) erbringen:

1. Datenmigration und -pflege: Übernahme und Pflege der Stamm- und Darlehensdaten gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.

2. Lettershop-Aktivitäten: Erstellung, Druck, Kuvertierung, Frankierung & Postübergabe von Serienbriefen nach Vorgaben des Auftraggebers und unter Verwendung der Vorlage des Auftraggebers.

3. Kunden-Kommunikation: Beantwortung von postalischer, elektronischer und ggf. telefonischer Kommunikation (in erster Linie mit den Endkreditnehmern) basierend auf Vorgaben des Auftraggebers.

4. Forderungsmanagement: Der Auftragnehmer muss eingehende Zahlungen auf einem deutschen Bankkonto überwachen, SEPA-Lastschriften veranlassen, Über-/Unterzahlungen identifizieren, Reportings nach Vorgaben des Auftraggebers erstellen und ggf. ausbleibende Zahlungen anmahnen.

Das zu bearbeitende Auftragsvolumen lässt sich aufgrund der insolvenzimmanenten Unsicherheit im Vorfeld nicht abschätzen und schwankt je betroffenem Institut. Die KfW schätzt, dass höchstens eine Million Darlehen (Endkreditnehmer) unter dieser Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer bearbeitet werden müssen (voraussichtliche Höchstmenge im Sinne der vergaberechtlichen Rechtsprechung). Siehe Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Gemäß Ziffer 7.2 der Servicing Rahmenvereinbarung:

Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Servicing-Rahmenvertrag gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Servicing-Rahmenvertrag er-fassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit des Servicing-Rahmenvertrags erforderlich ist, insbesondere wegen unvorhersehbaren insolvenzrechtlichen Entwicklungen oder der unerwarteten Größe eines oder mehrerer zu bearbeitenden Darlehensportfolien oder

b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder

c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung zum Servicing-Rahmenvertrag zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder

d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 169-478391
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Forderungsbearbeitung bei Bankeninsolvenz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023

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