Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50387
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau
Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Groß Karben
Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
MKA021: Erdverlegte Bestandskabel verlängern, Baufreiheit für SIA Km 172,745 herstellen
Im Rahmen von Gründungsarbeiten am SIA 35P1/P2 in km 172,745, musste für das Fundament, aufgrund von diversen Bestandskabeln im Weg, die notwendige Baufreiheit geschaffen werden. Deshalb wurde hierfür, 1 Kabel verlängert und mit 2 Muffen versehen. Ein weiteres Kabel wurde mit einer Schutzmuffe ausgestattet.
Das Bausoll ändert sich durch diese Maßnahme nicht.