BFD_IB_2023 Referenznummer der Bekanntmachung: BFD_IB_2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ib.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
BFD_IB_2023
Der Auftrag beinhaltet Agenturleistungen sowie die Fortführung und Pflege eines Web-Portals im Rahmen einer Kampagne für den Bundesfreiwilligendienstes.
Die Leistungen werden nach bereits im Jahr 2021 erfolgter Vergabe erneut ausgeschrieben.
60389 Frankfurt am Main
Jährlich leisten bis zu 100.000 meist junge Menschen einen Freiwilligendienst und damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Dieses freiwillige Engagement muss weiterhin gestärkt und ausgebaut werden.
2019 wurden in Zukunftswerkstätten und Jugendhearings Kinder und Jugendliche rund um das Thema Freiwilligendienste befragt. 71 % der weiblichen und 44 % der männlichen Befragten würden einen Freiwilligendienst machen. Ungeachtet dieser enorm hohen Bereitschaft meldeten die Befragten zurück, dass sie zu wenig über die verschiedenen Freiwilligendienstprogramme wissen und den positiven Wert nicht erfassen können, den Freiwilligendienste im Leben eines Einzelnen leisten können. Die Befragten sagten daher, dass es vorrangig andere Alternativen als einen Freiwilligendienst gibt, um Lebensabschnitte zu gestalten. Gleichzeitig machten sich die Jugendlichen Befragten dafür stark, dass mehr und gebündelte Informationen zu den Freiwilligendiensten bereitgestellt werden sollten. Zudem forderten sie, dass es niedrigschwellige Möglichkeiten geben sollte, um sich für einen Freiwilligendienst zu bewerben. Auch muss ein vergleichbares Bildungsangebot für alle Freiwilligen 27+ im BFD gewährleistet sein.
Daher bedarf es Aktivitäten, um den Ansprüchen der potenziellen Zielgruppe gerecht zu werden und somit Menschen die Option auf einen Freiwilligendienstplatz zu ermöglichen.
Es bedarf Aktivitäten, um den Ansprüchen der potenziellen Zielgruppe gerecht zu werden und somit Menschen die Option auf einen Freiwilligendienstplatz zu ermöglichen. Durch das Projekt werden folgende Ziele verfolgt:
- Freiwilligendienste werden bei der potenziellen Zielgruppe bekannter gemacht.
- Es wird gezeigt, dass Freiwilligendienste für alle Altersstufen eine attraktive Möglichkeit zur Gestaltung von Lebensabschnitten sind, da durch sie Kompetenzerwerb, Orientierung und persönliche "Mehrwerte" ermöglicht werden.
- Informationen über unterschiedliche Freiwilligendienste werden gebündelt sowie verständlich, ansprechend und inklusiv zugleich aufbereitet.
- Zugänge zu einem potenziellen Einsatzstellenplatz werden vereinfacht.
Die Ziele der Maßnahme sollen durch die folgenden, miteinander verbundenen Bausteine erreicht werden:
- Eine Landingpage mit interaktiver Karte über die Interessent*innen unter Hinterlegung von Kontaktdaten direkt in Kontakt mit den Einsatzstellen, Trägern oder Zentralstellen kommen können.
- Eine Hotline über die sich Interessent*innen weitere Informationen zu den Freiwilligendiensten und dem Platzangebot einholen können.
- Eine breit angelegte Social-Media Kampagne, über die Informationen dort angeboten werden, wo vor allem die jüngere Zielgruppe nach diesen sucht bzw. sich im Internet aufhält.
- Eine analoge Medienkampagne soll begleitend auf die Social Media Kampagne und die Landingpage aufmerksam machen, um Menschen zu erreichen, die weniger aktiv in den sozialen Netzwerken sind.
Der Auftrag beinhaltet die Erbringung von Agenturleistungen sowie die Fortführung und Pflege eines Web-Portals im Rahmen einer Kampagne für den Bundesfreiwilligendienstes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § § 123 Abs. 1-3 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 4 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
- im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie einzureichen, entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit,
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland)
Mit dem Angebot sind die Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
- Eigenerklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
- Der Bieter hat die im Formblatt genannten Angaben zu vergleichbaren bereits erbrachten Leistungen zu machen.
Es gilt:
Vergleichbar sind Agenturleistungen, bei denen mit der Leistungsbeschreibung gemeinnützige Träger aus dem Bereich Soziales, Bildung oder Kultur betreut worden sind und die Zielgruppe jugendliche Schulabgänger war.
-Vorlage einer Referenz für die kumulative Erbringung von Agenturleistungen inklusive der Fortführung/Pflege eines Webportals.
- Die Mindestanforderung beträgt im Durchschnitt der drei Jahre 10 Mitarbeiter/Jahr.
- Die Mindestanforderung beträgt mindestens drei vergleichbare Referenzen, die zwischen 01.01.2018 und der Angebotsfrist erbracht worden sein müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6LWW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.